IHK SH fordert unternehmerfreundliche Reform der Künstlersozialversicherung
Die IHK Schleswig-Holstein prangert seit langem Defizite bei der Künstlersozialversicherung an und nimmt zur Initiative des Bundesrates Stellung: „Daher begrüßen wir es, dass der Bundesrat dieses Thema aufgegriffen hat. In den letzten Monaten hat sich bei den IHKs eine Vielzahl von Unternehmerklagen über die Künstlersozialversicherung angesammelt. Die Konstruktionsfehler sind nicht neu. Doch durch die seit gut einem Jahr verstärkt durchgeführten
Prüfungen treten sie stärker ins Bewusstsein der Unternehmen. »Eine unternehmerfreundliche Reform der Künstlersozialversicherung ist seit langem überfällig«, so Margarete Böge, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein.
Die Sonderbehandlung und Bevorzugung einer Bestimmten Gruppe von Selbständigen trifft in vielen Teilen der Wirtschaft auf Unverständnis. Selbständige sollen hier für die Sozialversicherung anderer Selbständiger zahlen – eine Regelung die den Grundsätzen der Selbständigkeit zuwider läuft. Schwerer noch als dieser ordnungspolitische
Systembruch wiegen jedoch die Mängel bei der Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung. So bringt die Künstlersozialversicherung für Betriebe
einen erheblichen Recherche-und Dokumentationsaufwand mit sich: sie müssen
prüfen, ob sie abgabepflichtig sind und müssen diese Daten dann fünf Jahre lang speichern.
Auch ihr eigentliches Ziel – den Schutz von Künstlern – verfehlt die Versicherung oftmals. Denn die Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob der Künstler selber in der Künstlersozialversicherung versicher ist. Ob die Abgabe zu zahlen ist hängt auch von der vom Künstler gewählten Unternehmensform ab: beauftragt ein Unternehmen eine GmbH, muss sie die Abgabe nicht zahlen. Wird der Auftrag dagegen an eine kleine GbR vergeben, dann fällt die Abgabe an. »Die Künstler werden dadurch von der derzeitigen Reglung zu einer Rechtsform gedrängt, die sie vielleicht gar nicht wollen«, so Böge.“