Kennzeichnung von Parkflächen im Karl-Loewe-Weg durch Pflasterung
Bisherige Beschilderung rechtlich nicht mehr zulässig.
Im Karl-Loewe-Weg werden zukünftig die Beschilderung für die dortigen öffentlichen Parkplätze wegfallen und die Parkbereiche per Pflasterung auf der Verkehrsfläche gekennzeichnet.
Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass aufgrund einer Anregung aus dieser Straße die Parkplatzsituation durch die Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit den Urbanen Mobilitätsprojekten überprüft wurde. Da es sich dabei um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, ist inzwischen rechtlich eine Ausweisung der Parkplätze per Beschilderung nicht mehr zulässig. Das darf nur noch per Markierung oder Pflasterung erfolgen. Da die Parkbereiche aufgrund baulicher Änderungen in den Grundstücksbereichen in dieser Straße neu geordnet werden müssen und zudem Markierungen auf der dortigen Pflasterung kaum halten, erfolgt nun die Kennzeichnung in baulicher Form.
Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts ist es aber leider dort nicht möglich, mehr Parkplätze als vorher auszuweisen. Die Hansestadt Lübeck bittet um Verständnis und Beachtung der neuen Regelung.