Kommunalaufsicht bestätigt rechtmäßiges Handeln des Bürgermeisters
Foto: HL · Mitglieder der Bürgerschaft hatten Akteneinsicht in Personalvorgänge gefordert.
Zwei Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft hatten dem Bürgermeister vorgeworfen, nicht rechtskonform zu arbeiten, als er Ihre Anträge auf Einsicht in die Akten von Personalverfahren verwehrt hatte.
Die Mitglieder der Bürgerschaft hatten sich daraufhin die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein gewandt, um das Verhalten des Bürgermeisters auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Das Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein liegt nun vor. Im Ergebnis teilt die Kommunalaufsicht die Auffassung des Bürgermeisters, dass die Anträge auf Akteneinsicht abzulehnen sind.
Damit wird ein rechtmäßiges Handeln des Bürgermeisters auch durch die Aufsichtsbehörde des Landes bestätigt. Ein Akteneinsichtsrecht zur Überprüfung eines vergangenen Verhaltens des Bürgermeisters im Rahmen einer abgeschlossenen Personalangelegenheit ist nicht von § 30 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein umfasst.
Bürgermeister Jan Lindenau zum Ergebnis der Prüfung: „Ich lade die beiden Bürgerschaftsmitglieder ein, weiterhin konstruktiv im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung gemeinsam und sachlich anstehende Entscheidungen zu begleiten und zum Wohle der Menschen in der Stadt zu wirken, statt rechtliche Auseinandersetzungen und mögliches, konstruiertes Fehlverhalten meiner Person zum Gegenstand der politischen Debatte zu machen.“
