Kreise fordern von der Landesregierung eine nachhaltige Krankenhausplanung, die die Interessen des ländlichen Raums angemessen berücksichtigt
Bereits im Jahr 2021 – und damit noch vor den Reformplänen auf Bundesebene – hat sich die Mitgliederversammlung
des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages intensiv mit der künftigen medizinischen Versorgung in der Fläche befasst.
Schon damals haben die Kreise einen Reformbedarf für die stationäre Versorgung anerkannt und eine solche
Reform angemahnt. „Ob mit dem nun auf Bundesebene verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
künftig eine angemessene Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt werden kann, ist allerdings fraglich,“
stellte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Stormarns Landrat Dr. Henning Görtz, fest.
Hans-Jörg Lüth, stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages und Kreistagsabgeordneter im Kreis Rendsburg-
Eckernförde, erinnerte daran, dass Geburtsstationen geschlossen wurden und kommunale Krankenhäuser wie die
Imland-Kliniken bereits Insolvenz anmelden mussten: „Unsere Krankenhäuser brauchen endlich eine angemessene
Finanzierung. Das Krankenhaussterben in der Fläche darf nicht weitergehen. Neben dem Bund ist auch das Land gefordert,
die Rahmenbedingungen für den Erhalt der kommunalen Krankenhäuser zu schaffen“, fordert Lüth.
„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie bei der anstehenden Krankenhausplanung für Schleswig-Holstein die
Interessen des ländlichen Raumes angemessen berücksichtigt,“ stellte Ute Borwieck-Dethlefs, stellvertretende Vorsitzende
des Landkreistages und Kreispräsidentin des Kreises Dithmarschen, unmissverständlich klar. „In jedem Landesteil
Schleswig-Holsteins haben die Menschen einen Anspruch auf eine wohnortnahe medizinische Versorgung als Teil
der Daseinsvorsorge“, so Borwieck-Dethlefs weiter. Dies müsste bei Investitions- und anderen strukturellen Entscheidungen
auch jetzt schon, also vor Inkrafttreten eines neues Landeskrankenhausplanes, Berücksichtigung finden.
Nach dem Landeskrankenhausgesetz ist die Sicherstellung der stationären Versorgung eine gemeinsame Aufgabe des
Landes und der Kreise und kreisfreien Städte. „Wir finanzieren die Investitionen aller Krankenhäuser zur Hälfte mit. Wir
erwarten daher künftig eine enge Einbindung bei Investitionsentscheidungen und in den weiteren Prozess zur Umsetzung
der Krankenhausreform“, forderte PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-
Holsteinischen Landkreistages, abschließend.