Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Politik & Wirtschaft

Landesentwicklungsplan: IHK signalisiert prinzipielle Unterstützung

Dr.-Rohwer-0806
Die IHK Schleswig-Holstein hat in einer Stellungnahme den Entwurf des Landesentwicklungsplans 2009 (LEP) grundsätzlich begrüßt. Dazu Professor Dr. Bernd Rohwer, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein:
Foto (RB): Professor Dr. Bernd RohwerEr hebt hervor, „mit den im Landesentwicklungsplan formulierten Zielen und Grundsätzen wird einer Stärkung des Standortes Schleswig-Holsteins – auch als maritime Modellregion Europas – Rechnung getragen“.

Insbesondere die Fortschreibung des Landesraumordnungsplans als Landesentwicklungsplan zeigt einen notwendigen und unterstützenswerten Wechsel, mit dem die sich ändernde Rolle Schleswig-Holsteins in Deutschland und Nordeuropa betont wird. Das System der Zentralen Orte, das Kommunen je nach Größe und Funktion verschiedene Aufgaben zuweist, wird als Grundmotiv des Landesentwicklungsplans von der IHK Schleswig-Holstein unterstützt. Ebenfalls befürwortet die IHK die Verantwortungsverlagerung für die nachgeordnete Regionalplanung auf die kommunale Ebene. In diesem Zusammenhang erinnert die IHK aber an die Kontrollfunktion des Landes, um Zielabweichungen zu vermeiden.

Im Einzelnen unterstützt die IHK Schleswig-Holstein vor allem den Ansatz der Entwicklungsachsen: „Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrswege entlang dieser Achsen hat große Bedeutung für die Zukunft des Landes, zumal an ihnen entlang Entwicklungsimpulse von Hamburg nach Schleswig-Holstein gelenkt werden sollen. Für den zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Fortschritt des Landes und die Entfaltung unserer Unternehmen ist dieser Impuls von enormer Wichtigkeit“, betont Rohwer. Sie sind darüber hinaus eine gute Ergänzung im Hinblick auf die Planung von Gewerbegebieten vor allem außerhalb der bislang möglichen Standorte.

Im Verkehrsbereich fehlen jedoch nach Auffassung der IHK Schleswig-Holstein einige Aussagen, beispielsweise zur Bedeutung der Jütlandroute für den Schienenverkehr, zu den notwendigen Ausbaumaßnahmen im Nord-Ostsee-Kanal und zur Zukunft des Luftverkehrs. Damit auch das Zentrum Schleswig-Holsteins sowie sein nördlicher und westlicher Landesteil von den Vorteilen profitieren, die vom Bau einer festen Querung über den Fehmarn-Belt zu erwarten sind, plädiert die IHK Schleswig-Holstein für die Schaffung einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung entlang des Straßenzuges B202 – A210 -B203 von Oldenburg über Kiel und Rendsburg bis an die Westküste. Kritisiert wird außerdem die Aussage im Planentwurf, dem ÖPNV in den Ballungszentren grundsätzlichen Vorrang vor einem Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur einzuräumen. Dies würde die Standortqualität massiv beeinträchtigen, da der ÖPNV für den gewerblichen Verkehr keine Alternative darstellt.

Der im LEP formulierte gegenseitige Ausschluss von Räumen für Windkraft und Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung ist aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein nicht nötig. Fast an der gesamten Westküste kommt es zu entsprechenden Nutzungsüberschneidungen. Gästebefragungen haben zudem ergeben, dass dies von den Gästen des Landes weitgehend unkritisch akzeptiert wird.

Bildungsthemen berücksichtigt der LEP-Entwurf nach Meinung der Industrie- und Handelskammer zu wenig. So trifft der Plan – obwohl quasi Grundlage der Politik der Landesregierung – keinerlei Aussagen zum Ausbau der Hochschulstruktur. Trotz knapper Kassen muss dies unbedingt geändert werden. Bei den Berufsbildenden Schulen müssen Ortsnähe und Fachlichkeit der Berufsschule in einem ausgewogenen Verhältnis gegeneinander abgewogen werden. Denn die Erreichbarkeit von Berufsschulen ist ebenso wie die Qualität des Berufschulunterrichts von entscheidender Bedeutung für die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Insofern kommt den Schulentwicklungsplanungen erhebliche Bedeutung zu.

Die insbesondere von kommunaler Seite vorgebrachte Kritik an den Festlegungen zur Wohnungsversorgung, unter anderem an der Bedarfsfeststellung und der Ausrichtung auf Schwerpunkte, wird von der IHK Schleswig-Holstein nicht geteilt. Die Aussagen des Planentwurfs ergeben sich klar aus der demografischen Entwicklung des Landes.

Quelle: IHK Schleswig-Holstein – Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck