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Politik & Wirtschaft

MdB Hiller-Ohm: Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber muss in Lübeck bleiben!

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Noch gibt es in Schleswig-Holstein zwei Aufnahmestellen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, eine in Neumünster und eine in Lübeck. Ein Standort soll bis Ende 2009 aufgegeben werden, da beide Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr ausgelastet sind.
Grund: Die Asylantragszahlen sinken seit der Reform des Asylrechts im Jahr 1993 stetig, so dass in diesem Zusammenhang nun eine Entscheidung durch das dafür zuständige Landesinnenministeriums zu treffen war.

Leider fiel diese gegen Lübeck und für Neumünster aus. Die Entscheidung muss allerdings noch vom Kabinett voraussichtlich im November abgesegnet werden. „Die Verlagerung der Erstaufnahmeeinrichtung nach Neumünster ist eine glatte Fehlentscheidung „, urteilt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, „der Standort Lübeck hat sich über die Jahre bewährt und ist auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die deutlich sinnvollere Alternative.“

Während ihres gemeinsamen Besuchs mit der Bundestagsabgeordneten für Ostholstein, Bettina Hagedorn, in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sprach sich die Lübecker Bundestagsabgeordnete, Gabriele Hiller-Ohm, für einen Verbleib am Standort Lübeck aus: „Für einen Erhalt der Landesunterkunft für Asylbewerber am Standort Lübeck gibt es viele gute Gründe. Dies hat auch ein aktueller Bericht des Landesrechnungshofs sehr eindrucksvoll gezeigt“, so die SPD-Politikerin. „Von der Verlagerung wäre nämlich auch die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge direkt betroffen, die in demselben Gebäude mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Lübeck untergebracht ist und mit umziehen müsste. Ein finanzielles Fiasko, denn der Mietvertrag läuft noch bis 2023 und ist vorher nicht kündbar! Das bestätigt auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme. Bei einer Verlagerung nach Neumünster würden deutlich höhere Kosten auf das Land zukommen. Diese Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus den unterschiedlichen Mietverträgen, die für die Liegenschaften abgeschlossen wurden. So ist das Gelände, auf dem sich die Lübecker Landesunterkunft befindet, seit 2003 in Besitz der landeseigenen Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein (LVSH). Diese hat mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten einen Mietvertrag für einen Zeitraum über 20 Jahre geschlossen. Auch wenn das Land die Liegenschaft nicht mehr nutzt, muss es voraussichtlich bis 2023 Miet- bzw. Ausgleichszahlungen an die LVSH zahlen. Demgegenüber ist die Liegenschaft in Neumünster innerhalb Jahresfrist kündbar.

Die vorschnelle Entscheidung für den Standort Neumünster ist auch im Hinblick auf die Beschäftigten nicht nachvollziehbar. Als Hauptargument für die Bevorzugung des Standorts Neumünster führt das Innenministerium an, dass die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienstort in Neumünster hätten. Richtig ist, dass in Neumünster derzeit knapp 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes arbeiten, in Lübeck hingegen nur sieben. Allerdings wären nicht nur die Beschäftigte des Landes, sondern auch die rund 36 Mitarbeiter des Bundes, die jetzt ihren Dienstort in Lübeck haben, von der Aufgabe des Lübecker Standortes betroffen.

Aber nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die Arbeit des Bundesamtes wäre eine Verlagerung nach Neumünster nachteilig. So kooperiert das BAMF in Lübeck im regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis Migration sehr eng mit der ansässigen ARGE sowie mit Integrationskursträgern und Organisationen, die mit Migrantinnen und Migranten arbeiten. Dadurch konnten viele sinnvolle Projekte ins Leben gerufen und passgenaue Angebote für die Betroffenen entwickelt werden – beispielsweise spezielle Kurse für Senioren, Jugendliche oder für Frauen mit Kindern. In dieser Intensität ist die Zusammenarbeit nur vor Ort durchführbar.

Es gibt viele Gründe, die Erstaufnahmestelle in Lübeck zu erhalten. Ich werde mich beim Landesinnenministerium für den Erhalt des Standorts Lübeck stark machen!“

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MdB Hiller-Ohm: Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber muss in Lübeck bleiben!

Hiller-Ohm-08
Noch gibt es in Schleswig-Holstein zwei Aufnahmestellen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, eine in Neumünster und eine in Lübeck. Da die Asylantragszahlen seit der Reform des Asylrechts im Jahr 1993 stetig sinken, sind beide Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr ausgelastet. Ein Standort soll deshalb bis Ende 2009 aufgegeben werden. Dazu die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm:
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