Menschen mit Behinderungen sind zu oft nur auf dem Papier gleichgestellt
Zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes sagt die Sprecherin für Inklusion der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
„Es ist überfällig, das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene zu überarbeiten. Anspruch und Wirklichkeit, Theorie und Praxis – die Menschenrechte der UN-Behindertenrechtskonvention und das Leben von Menschen mit Behinderungen klaffen weit auseinander.
Menschen mit Behinderungen stoßen tagtäglich an Barrieren, sie sind nur auf dem Papier gleichgestellt. Dass das die Wirklichkeit ist, haben viele Betroffene auf unserer Grünen Veranstaltung Anfang Februar deutlich gemacht. Sie stoßen an Barrieren in den Köpfen und Barrieren auf Straßen, in Gebäuden, in der Verwaltung, in der Gesundheitsversorgung, in Geschäften bei Freizeit und Kulturangeboten, in der Kommunikation und im Internet.
Wir begrüßen die Initiative von Ministerin Bärbel Bas zur Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes. Nach aktuellem Stand springt der Entwurf aber zu kurz und bleibt hinter den Erwartungen der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zurück.
Die Privatwirtschaft wird nicht grundsätzlich zu Barrierefreiheit verpflichtet. Lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürger*innen bringen.“
Foto: Symbolfoto: (generiert von KI Grok.com)
