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Mietspiegel 2025 ist ab sofort online abrufbar

Bild: HL · Lübecker Mietspiegel 2025 bietet Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten.

Der Lübecker Mietspiegel 2025 ist ab sofort online abrufbar unter www.luebeck.de/mietspiegel. Er wurde auf Basis einer repräsentativen Stichprobe aus dem mietspiegelrelevanten Mietwohnungsbestand der Stadt neu erstellt. Er gibt einen Überblick über die zurzeit am Markt tatsächlich gezahlten Mieten im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand. Der Stichtag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen, ist der 1. Mai 2025.

Der Lübecker Mietspiegel 2025 stellt eine Übersicht über die im Mai 2025 gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die ausgewiesenen Mieten werden kurz „ortsübliche Vergleichsmiete“ genannt.

Veränderungen im Wohnungsmarkt haben Einfluss auf Nettokaltmiete

Gegenüber 2023 kann im Lübecker Mietspiegel 2025 ein Anstieg der durchschnittlichen, gewichteten, rechnerischen Nettokaltmiete um 0,23 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (im Folgenden Euro/Quadratmeter) festgestellt werden und liegt für eine frei finanzierte Wohnung bei 8,46 Euro/Quadratmeter. Dies entspricht einer jährlichen Steigerung von 1,3 Prozent Die mittlere Nettokaltmiete besitzt keine Aussagekraft in Bezug auf die individuellen Mietverhältnisse. Das heißt: die ausgewiesene Steigerung zwischen den durchschnittlichen Mieten ist nicht auf den Einzelfall übertragbar. Die individuelle ortsübliche Vergleichsmiete für ein konkretes Mietverhältnis orientiert sich an der im Mietspiegel ausgewiesenen Tabelle und den Ab- und Zuschlägen für die Wohnlagen. Die mittlere Nettokaltmiete ist der gewichtete mathematische Mittelwert der in der Tabelle der mittleren Wohnlagen ausgewiesenen mietspiegelrelevanten Wohnungen.

Die mittlere Nettokaltmiete des aktuellen Mietspiegels ist nur bedingt mit dem letzten Mietspiegel vergleichbar. Im Vergleich zur letzten Datenerhebung zum Mietspiegel 2023 können sich durch Veränderungen am Wohnungsmarkt Veränderungen ergeben, welche einen deutlichen Einfluss auf die mittlere Nettokaltmiete haben. Insbesondere gehen in die aktuelle Datenerhebung auch Wohnungsbestände ein, welche zum Zeitpunkt der letzten Erhebung noch nicht vorhanden waren. Daneben sind in den letzten Jahren umfassende Modernisierungen oder wärmetechnische Verbesserungen an den Gebäuden und Wohnungen vorgenommen worden.

Wohnlage fließt in Bewertung mit ein

Ergänzend zu den in der Mietspiegeltabelle enthaltenen Wohnwertmerkmalen Art, Beschaffenheit, Größe und Ausstattung wurde für das Wohnwertmerkmal „Wohnlage“ ein Zu- beziehungsweise Abschlag auf die Mietkennwerte der Mietspiegeltabelle ermittelt.

Im Ergebnis kann für die gute Wohnlage ein Zuschlag von + 0,44 Euro/Quadratmeter und für die einfache Wohnlage ein Abschlag von – 0,47 Euro/Quadratmeter zur ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung in der normalen Wohnlage festgestellt werden.

Mietspiegel als Grundlage für Mietänderung

Der Lübecker Mietspiegel ist immer noch eine bedeutende Grundlage für die Begründung einer Mietänderung. Im Februar 2026 hat der begleitende Arbeitskreis Mietspiegel mit den Interessensvertretern der Mieter und Vermieter sowie weitere Wohnungsmarktexperten den neuen Lübecker Mietspiegel anerkannt. Mit diesem Beschluss erlangt der Mietspiegel zum 01.02.2026 seine Gültigkeit. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB.

Lübecker:innen lieferten Daten für Mietspiegel

Die Firma FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH, Hamburg hat im Auftrag der Hansestadt Lübeck (Fachbereich Wirtschaft und Soziales, Bereich Soziale Sicherung) den neuen Lübecker Mietspiegel erstellt.

Der Mietspiegel wurde unter Mitwirkung von zahlreichen Lübecker Mieterhaushalten und einer großen Anzahl von Wohnungsunternehmen und Vermietern erarbeitet. Die Hansestadt Lübeck dankt allen Beteiligten für die Mitarbeit bei der zur Erhebung der Daten erforderlichen Befragung.

Der Mietspiegel bietet verlässliche Informationen zu den ortsüblichen Mieten für Wohnraum in der Hansestadt und leistet so einen wertvollen Beitrag für Transparenz, Rechtssicherheit und soziale Stabilität. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe und des Bürgergelds. Er steht auf einer breiten, repräsentativ erhobenen und wissenschaftlich ausgewerteten Datenbasis, wodurch die Objektivität der ausgewiesenen Mietwerte gewährleistet ist.