Politik & Wirtschaft

MLLEV: Bundesrat stimmt Änderung des Bundesjagdgesetzes zu

Landwirtschaftsministerin Schmachtenberg sieht wichtigen Schritt für Weidetierhaltung.

BERLIN/KIEL. Der Bundesrat hat heute (27. März) dem Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, den Wolf bundesweit als jagdbare Tierart aufzunehmen.

Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg sagte dazu: „Die Zustimmung des Bundesrates ist ein deutliches Signal an alle Weidetierhalterinnen und -halter: Ihre Sorgen werden ernst genommen und ihre Tiere geschützt. Ich begrüße ausdrücklich den Vorstoß der Bundesregierung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen und damit ein praxisnahes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Mit der Gesetzesänderung ist die Grundlage für ein regionales Wolfsmanagement geschaffen, das praxisnah, rechtssicher und konfliktangepasst auf wiederholte Nutztierrisse reagieren kann. Die wachsende Wolfspopulation belastet die Weidetierhaltung deutschlandweit – auch in Schleswig-Holstein kommt es trotz großer Herdenschutzanstrengungen immer wieder zu Rissen.

Klar ist: Herdenschutz bleibt auch zukünftig ein zentraler Baustein, stößt aber insbesondere in den Deichregionen an Grenzen, die auf Beweidung angewiesen sind und damit den Küstenschutz sichern. Ein funktionierendes, regional angepasstes Wolfsmanagement ist hier daher von zentraler Bedeutung, ergänzt durch klare, rechtssichere Regeln, die die Besonderheiten der Regionen berücksichtigen und die Weidetierhalterinnen und -halter nicht allein lassen.

Unser Ziel ist ein verantwortungsvoller und praxistauglicher Umgang mit dem Wolf, der die Weidetierhaltung stärkt, die regionalen Besonderheiten berücksichtigt, Konflikte minimiert und zugleich den nachhaltigen Schutz des Wolfsbestands sicherstellt.“

Hintergrund:

Mit der Aufnahme des Wolfes in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements eröffnet. Wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, kann auf Grundlage von Bestandsmanagementplänen die Anzahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. Die Jagdzeit ist dabei von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.