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nklusiver Ganztag: Sozialministerin Aminata Touré und Bildungsministerin Dorit Stenke laden Initiative Inklusion zum Gespräch ein

Touré und Stenke: „Wir werden den Ganztag inklusiv gestalten“

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré und Bildungsministerin Dorit Stenke haben die Initiative Inklusion Schleswig-Holstein zu einem kurzfristigen Treffen eingeladen, um sich darüber auszutauschen, wie der Rechtsanspruch auf Ganztag möglichst inklusiv umgesetzt werden kann: „Wir werden den Ganztag inklusiv gestalten. Es ist uns wichtig, das als Landesregierung deutlich zu machen. Die Umsetzung des Ganztages ist ein Mammutprojekt und dabei stellen sich viele neue rechtliche Fragen. Diese werden wir als Land mit den Kommunen gemeinsam lösen, damit am Ende die Familien und Kinder mit Behinderungen keinen Nachteil erfahren! Wir werden für Schleswig-Holstein eine praktische und praxisnahe Umsetzung auf den Weg bringen. Darüber hinaus setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass die komplexen rechtlichen Gegebenheiten vereinfacht werden und dadurch nicht zum Nachteil für Kinder und Familien werden“, erklärten Touré und Stenke.

Ab dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler. Kinder mit Behinderungen können dabei auf Grundlage des Bundesrechts unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe erhalten: Leistungen zur Teilhabe an Bildung („Schulbegleitung“) sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe („Assistenz“). Die Initiative Inklusion hatte auf Herausforderungen hingewiesen, die aufgrund der bundesrechtlichen Unterscheidung der beiden Leistungen für Eltern bestehen. Sozialministerin Aminata Touré und Bildungsministerin Dorit Stenke teilen diese Auffassung und haben die Initiative daraufhin direkt zu einem Gespräch eingeladen, um das weitere Vorgehen abzustimmen: „Der Bitte zum Gespräch kommen wir sehr gerne nach. Wir haben das heute direkt angestoßen und werden uns sehr zeitnah mit der Initiative treffen“, so die Ministerinnen.

Hintergrund:

Das Bundesgesetz (SGB IX) sieht zwei unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe von Kindern mit Behinderungen vor: Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dabei können Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Ganztag nur für Angebote mit Bildungscharakter gewährt werden, beispielsweise für die Hausaufgabenbetreuung. Für Angebote mit überwiegendem Freizeitcharakter kommen Leistungen zur sozialen Teilhabe in Betracht. Für letztere kann – abhängig vom Einkommen und Vermögen – ein Kostenbeitrag der Eltern anfallen. In der Folge kann es zu Unterschieden in der Beantragung und Finanzierung von Leistungen kommen.

In der Praxis werden beide Leistungen vom selben Leistungserbringer übernommen. Das heißt, dass eine Person ein Kind (oder mehrere Kinder) in beiden Leistungsbereichen begleitet. Die rechtliche Unterscheidung hat damit keine Auswirkungen auf den Alltag der Kinder, ist jedoch für das Verwaltungshandeln und die Bewilligung von Bescheiden von Bedeutung.

Das Sozialministerium und das Bildungsministerium setzen sich dafür ein, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter inklusiv und praxisnah umzusetzen. Voraussetzung dafür ist auch eine gute personelle Ausstattung der Angebote, damit Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut und gefördert werden können. Die Richtlinie zur Betriebskostenförderung für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote berücksichtigt daher für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderschwerpunkt sowohl einen erhöhten Betreuungsschlüssel als auch höhere Sachkostensätze. Ziel ist es, die Unterstützung von Kindern mit zusätzlichen Bedarfen bereits innerhalb der regulären Ganztagsstruktur zu stärken.

Darüber hinaus arbeiten die beiden Ministerien daran, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Schule weiter auszubauen. Ziel ist, anstelle vieler Einzelfalllösungen und umfangreicher Antragsverfahren eine verlässliche, systemische Unterstützung an Schulen zu etablieren. Dazu sollen die sogenannten Pooling-Modelle und multiprofessionelle Teams weiterentwickelt und etabliert werden.