Ole-Christopher Plambeck: TOP 19: Die Grundsteuer sichert die Daseinsvorsorge vor Ort
Grundsteuerform | 27.02.2025 | Nr. 56/25
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit mehr als 14 Milliarden Euro und in
Schleswig-Holstein mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr.
Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in
Schleswig-Holstein und muss verlässlich in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten
bleiben. Das ist der erste Satz des gemeinsamen Antrages 19/1131 vom 11.12.2018
der Fraktionen der CDU, SPD, B90/Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW.
Auch wenn wir uns lange über die unterschiedlichen Modelle zur Ermittlung des
Grundsteuerwertes gestritten haben, gibt es doch einen guten Grund-Konsens zur
Grundsteuer in diesem Hause, nämlich, dass es bei einer Aufkommensneutralität der
Grundsteuer in einer Kommune bleiben muss. Denn nur aufgrund der Reform soll es
nicht zu einem künstlich höheren Grundsteueraufkommen in einer Kommune
kommen.
Dabei haben wir immer gesagt, dass die Aufkommensneutralität nicht
grundstücksscharf erfolgen kann. Es wird Grundstücke geben mit höherer, aber auch
mit niedrigerer Grundsteuerbelastung. So ist es gekommen und das wird es auch bei
jedem Modell geben.
Um aber Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen,
wurde das Transparenzregister geschaffen. Aus dem geht hervor, wie die Gemeinden
ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben
Höhe wie vor der Reform zu erzielen.
Das Transparenzregister schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Denn eine
Steuererhöhung, gerade bei Objektsteuern, wie die Grundsteuer, muss immer eine
politische Entscheidung und damit bewusste Entscheidung vor Ort sein.
Dabei möchte ich auf einen Halbsatz im FDP-Antrag eingehen:
„… inwiefern die durch das Bundesmodell erwünschten sozial- und fiskalpolitischen
Ziele der Landesregierung im Rahmen der Grundsteuerreform erreicht wurden …“
Die fiskalischen Ziele sind erreicht. Denn das Steueraufkommen ist
aufkommensneutral für die Kommunen gesichert.
Sozialpolitische Ziele sind mit der Grundsteuer nicht zu erreichen, da es nicht auf
persönliche Verhältnisse ankommt. Es handelt sich um eine Objektsteuer.
Steuergegenstand ist das Grundstück oder Erbbaurecht. Daher sind die Parameter
sehr klar. Es kommt nicht darauf an, ob man hohes oder niedriges Einkommen hat.
Es kommt nur auf das Grundstück an. Man kann sich darüber streiten, ob Mieten und
Bodenrichtwerte die richtigen Anknüpfungspunkte sind. Klar ist aber, bei einer
Reform, die auf den 01.01.2022 erfolgte und dessen Vergleichswerte vom 01.01.1964
sind, dass es dann große Wertunterschiede gibt. Um diese Unterschiede ausgleichen
zu können, haben die Kommunen die Möglichkeiten differenzierte Hebesätze
anzusetzen. Denn es gibt faktisch unterschiedliche Wertveränderungen bei
Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken. Aber sie spiegeln auch die
tatsächlichen Wertunterschiede wieder.
Dabei möchte ich daran erinnern, dass die Grundsteuer in drei Stufen ermittelt wird.
Die erste Stufe ist die Ermittlung des Grundsteuerwertes, danach wird mit Anwendung
der Steuermesszahl der Steuermessbetrag ermittelt und auf dessen Basis anhand
des gemeindlichen Hebesatzes dann die eigentliche Grundsteuer. Bisher lag die
Steuermesszahl bei 3,5 Promille. Heute bei 0,31 bzw. 0,34 Promille. Das bedeutet,
auch wenn der Grundsteuerwert aufgrund von Bodenrichtwerten und Lagen höher ist,
als vorher, wird bereits viel durch die Steuermesszahl wieder nach unten korrigiert.
Es gibt kein perfektes Modell. Aber eines ist schonmal sicher. Alle sieben Jahre wird
es eine Feststellung auf einen neuen Hauptfeststellungszeitpunkt geben.
Das nächste Mal also auf den 01.01.2029. Das unbedingte Ziel muss es sein, dass
dann nicht jeder Steuerpflichtige wieder mühsam seine Unterlagen zusammensuchen
muss und komplizierte Formulare ausfüllt. Das Ziel muss es dann sein, dass die
zuständigen Finanzämter sich die notwendigen Daten über Schnittstellen digital
besorgen und es dann eine vorausgefüllte Steuererklärung gibt.
