Politik & Wirtschaft

Ole-Christopher Plambeck: TOP 6: Drohnenabwehr stärken und Rechtsprechung umsetzen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2025 schafft das, was wir in
dieser Lage brauchen: Er reduziert den bisherigen Handlungsbedarf massiv – von
rund 247 Millionen Euro auf nur noch etwa 55 Millionen Euro. Das zeigt: Die
Landesregierung hat den Haushalt genau im Blick, sie nutzt Spielräume und sie setzt
klare Prioritäten.

Ein zentraler Bestandteil ist die vollständige Ablösung des vom
Landesverfassungsgericht verworfenen Notkredits aus 2024. Der ehemalige Notkredit
in Höhe von rund 492 Millionen Euro, den das Gericht ex tunc für nichtig erklärt hat,
wird vollständig abgelöst. Das Gericht hat uns Leitplanken gegeben – und wir halten
uns daran. Die Landesregierung nutzt die neue Möglichkeit der strukturellen
Neuverschuldung aus der Grundgesetzänderung. 521,5 Millionen Euro stehen zur
Verfügung, rund 492 Millionen fließen unmittelbar in die Ablösung des alten
Notkredits. Das ist rechtlich sauber, transparent und finanzpolitisch verantwortbar.
Die Nettokreditaufnahme steigt dadurch um 38,5 Millionen Euro auf rund 675
Millionen Euro, gleichzeitig bleibt der Abstand zur Verfassungsgrenze bei den
genannten 492 Millionen Euro. Wir halten uns damit strikt an Recht und Gesetz und
schaffen klare Verhältnisse.

Neben der Auflösung des Notkredits bilden wir in diesem Nachtrag auch neue
Mehrausgaben ab, die sich im Laufe des Jahres abgezeichnet haben.

Wir investieren in die Innere Sicherheit. Wir stärken die Polizei im Bereich der
Drohnenabwehr, über die bereits veranschlagten fünf Millionen Euro hinaus. Mit den
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen können weitere Anschaffungen auf den
Weg gebracht werden. Die Bedrohungslage ist real, und Schleswig-Holstein muss auf
neue hybride Gefahren vorbereitet sein. Das ist ein wichtiges Signal: Wir schützen
unser Land – modern, vorausschauend und entschlossen.

Zudem steigen die Sozialausgaben weiterhin deutlich – und zwar stärker als erwartet.
Das trifft nicht nur Schleswig-Holstein, sondern alle Bundesländer. Konkret sprechen
wir über:
4,2 Millionen Euro für die Investitionskostenförderung in der
Pflegeinfrastruktur,
30 Millionen Euro für die Jugendhilfe im Bereich unbegleiteter Minderjähriger,
129,2 Millionen Euro zusätzlich in der Eingliederungshilfe,
13,3 Millionen Euro mehr in der Sozialhilfe.

Diese Kostensteigerungen können wir nicht ignorieren – wir müssen sie realistisch
abbilden. Gerade im Bereich der Eingliederungshilfe müssen wir in Zukunft
strukturelle Lösungen finden, ohne Qualität einzuschränken.

Diesen Mehrausgaben stehen auch erhebliche Minderbedarfe und höhere Einnahmen
gegenüber. Kurz vor Jahresende können die Ministerien viel genauer abschätzen,
welche Mittel tatsächlich noch abfließen und welche nicht.

So gibt es geringere Kosten bei der Aufnahme und Verteilung von Migrantinnen und
Migranten, geringere Personalkosten, nicht benötigte Vorsorgen und 20 Millionen
Euro weniger Zinsausgaben, weil sich das Land günstiger refinanzieren konnte als
erwartet.

Dadurch gelingt es, den Handlungsbedarf für 2025 deutlich zu reduzieren. Nach dem
ersten Nachtragshaushalt lag er noch bei rund 191 Millionen Euro.
Mit diesem zweiten Nachtrag sinkt dieser auf nur noch 55 Millionen Euro. Und auch
diesen Betrag werden wir bis zum Jahresende vollständig auflösen können.

Das Land bleibt damit handlungsfähig und finanziell stabil – trotz einer angespannten
wirtschaftlichen Lage, trotz stark steigender Kosten und trotz der notwendigen
Haushaltskorrektur nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts.

Die jüngste Steuerschätzung lässt einen kleinen Hoffnungsschimmer erkennen. Aber
klar ist auch: Wir müssen uns auf weitere schwierige Haushaltsjahre einstellen.

Wir müssen weiter konsolidieren, Ausgaben überprüfen, Prioritäten klar setzen – und
gleichzeitig alles dafür tun, unsere Wirtschaft zu stabilisieren und zu stärken.
Dieser zweite Nachtragshaushalt sorgt für rechtliche Klarheit, er stärkt unsere
Sicherheit, er bildet die Realität in den Sozialausgaben ab – und er hält Schleswig-
Holstein stabil.