POL-HL: HL – Kücknitz / Die Polizei warnt vor Winterglätte
Symbolfoto Glatteis: TBF · Lübeck (ots) – Am Dienstagmorgen (06.01.2025) ereigneten sich auf der Bundesautobahn 226 bei Kücknitz drei Unfälle, die mutmaßlich durch Glätte bedingt waren. Eine Person erlitt leichte Verletzungen. Zwei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Gegen 06:15 Uhr befuhren zwei Fahrzeugführer hintereinander die Bundesstraße 75 und nahmen dann die Auffahrt zur Bundesautobahn 226.
Kurz vor der Überführung verloren die beiden jeweils die Kontrolle über ihre Fahrzeuge und gerieten glättebedingt in die Leitplanke. Es kam zu keinem Zusammenstoß zwischen den Fahrzeugen.
Bei den Fahrern handelt es sich um einen 57-jährigen Lübecker und einen 42-jährigen Ostholsteiner. Sie erlitten durch die Unfälle keine Verletzungen. An dem schwarzen Mercedes des Lübeckers entstand ein schwerer Frontschaden. Der Pkw musste abgeschleppt werden. Der silberne Mercedes des Ostholsteiners war weiterhin fahrbereit.
Die Polizeibeamten der Polizeistation Kücknitz sicherten die Unfallstelle mit dem Streifenwagen ab und nahmen den Unfall auf.
Gegen 06:30 fuhr eine 47-jährige Lübeckerin ebenfalls auf die Bundesautobahn 226 auf. Aufgrund der Glätte rutschte sie mit ihrem Ford auf den Streifenwagen der Polizeibeamten, der die Unfallstelle absicherte, auf.
Die Lübeckerin erlitt durch den Zusammenstoß leichte Verletzungen, benötigte jedoch keine medizinische Unterstützung. Der Ford war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Polizeibeamten befanden sich zum Unfallzeitpunkt nicht in dem Fahrzeug und blieben unverletzt. An dem Streifenwagen entstanden Beschädigungen im Bereich des Hecks.
Aufgrund der massiven Winterglätte forderten die Polizeibeamten ein Streufahrzeug an und gaben die Fahrbahn gegen 08:45 Uhr wieder frei.
Die Polizei weist auf die Gefahren von Winterglätte hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorausschauend zu fahren. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen an und halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
Hinweis: Fahren ohne Winterreifen bei Eis und Schnee stellt eine bedeutende Ordnungswidrigkeit dar und ist mit hohen Bußgeldern belegt.
