POL-HL: Ostholstein / Großkontrolle auf dem Parkplatz Neustädter Bucht
Lübeck (ots) –
Die Polizeidirektion Lübeck beteiligte sich gestern Nachmittag (16.12.2024) an der europaweiten Kontrollwoche ROADPOL. Auf dem Rastplatz Neustädter Bucht an der Autobahn 1 wurde hierfür eine feste Kontrollstation eingerichtet, um den fließenden Fahrzeugverkehr unter die Lupe zu nehmen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Erkennung von Alkohol, Drogen und Medikamenten im Straßenverkehr. Insgesamt wurden rund 400 Fahrzeuge kontrolliert, einige mussten stehen bleiben.
Gegen 14:45 Uhr trafen sich die Kontrollkräfte auf dem Parkplatz, um nach einer kurzen Begrüßung ihre Kontrollposten einzunehmen. Geplant hatte diese Kontrolle seit Monaten das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz. Für den gestrigen Tag erhielten die Beamten tatkräftige Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen. Ebenso vor Ort waren eine Einheit des Zolls sowie die Bundespolizei und Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen.
Für die Logistik vor Ort sorgten das Technische Hilfswerk und die Straßenmeisterei Scharbeutz. Um möglichst viele Fahrzeuge kontrollieren zu können, leiteten die Einsatzkräfte den gesamten in Richtung Norden fließenden Fahrzeugverkehr von der BAB 1 über den Rastplatz Neustädter Bucht Ost. Hier führten die Beamten erste Sichtkontrollen durch und zogen sich einzelne Fahrzeuge in ihre Kontrollbuchten. Um den entstehenden Rückstau einzugrenzen, wurde die Autobahn in stündlichen Abständen kurzzeitig freigegeben.
Insgesamt kontrollieren die Kräfte in der Zeit von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr knapp 400 Fahrzeuge. Neben Beanstandungen (17) wegen fehlender Papiere oder falscher Ladungssicherung gerieten 15 Fahrzeugführende in den Verdacht, ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten geführt zu haben. Ein vor Ort anwesender Arzt entnahm jeweils Blutproben. Drei von den 15 Fahrzeugführern zeigten im Rahmen der Kontrolle Ausfallerscheinungen, sodass Strafverfahren nach § 316 StGB eingeleitet wurden. In allen Fällen mussten die Fahrzeuge stehen bleiben, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Positiv fielen die Überprüfungen der Fahrtüchtigkeit in Bezug auf Alkoholeinwirkung aus. Lediglich zwei Fahrzeugführer pusteten bei einem Atemalkoholtest Werte von unter 0,2 Promille, womit keine Beeinträchtigung gegeben war. Sie durften weiterfahren.
Eine Anzeige fertigten die Beamten, weil in einem Fahrzeug ein Schlagring und somit ein verbotener Gegenstand gefunden wurde. Das Schlagwerkzeug behielten die Beamten ein. Ein Fahrzeugführer legte einen gefälschten rumänischen Führerschein vor, eine gültige Fahrerlaubnis besaß er nicht. Ein Mann legte einen moldawischen Führerschein vor, der in Deutschland nicht gültig ist. Und letztlich zogen die Kontrollbeamten eine Fahrschülerin aus dem Verkehr, deren Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis noch bevorsteht. Gegen die drei Verkehrsteilnehmenden wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch sie mussten ihre Autos stehen lassen.
Im Fazit zeigt sich die Notwendigkeit dieser Kontrollen. Zwar bewegen sich die Unfallzahlen auf einem ähnlich bleibenden Niveau. Das Ziel, diese Zahlen auf ein Minimum zu reduzieren, ist jedoch noch nicht erreicht. Deshalb beteiligen wir uns auch weiterhin an verschiedenen Kontrollaktionen. Aber auch unabhängig davon ist die Polizei stets im Einsatz und kontrolliert anlassabhängig den Fahrzeugverkehr im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Nicht nur jetzt zur Weihnachts- und Glühweinzeit sehen wir das als eine sehr wichtige Aufgabe an. Denn jede Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist eine zu viel.
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