POL-RZ: Polizei kontrolliert auf dem Rastplatz Gudow / Zahlreiche Verstöße festgestellt
Ratzeburg (ots) –
02.03.2026 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 27.02.2026 – A 24 / Gudow
Auf der Bundesautobahn 24 fand am vergangenen Freitag zum wiederholten Male eine Verkehrskontrolle statt, bei der die eingesetzten Polizeibeamten zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellten.
Am 27.02.2026 von ca. 10:00 bis 16:00 Uhr führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg in Zusammenarbeit mit dem Zoll auf dem Rastplatz Gudow in Fahrtrichtung Berlin eine größer angelegte Verkehrskontrolle durch. Insgesamt wurden bei 31 angehaltenen Fahrzeugen Verstöße festgestellt.
Ein Autofahrer blieb den Beamten dabei besonders in Erinnerung. Der 49-jährige polnische Fahrer eines Mercedes fuhr gleich zu Beginn gegen 10:15 Uhr in die Kontrollstelle ein. Unter anderem ergab eine Datenabfrage, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Außerdem war der Mercedes zur Pfändung im Rahmen der Vollstreckung einer Vermögensabschöpfung ausgeschrieben. Den PKW stellten die Einsatzkräfte sicher. Der Haftbefehl wurde vollstreckt. Die dort geforderte Geldsumme konnte der Mann bezahlen und so eine Freiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann aus der Kontrolle entlassen.
Sechs Verkehrsteilnehmer verfügten nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, darunter ein 44-jähriger Tscheche, ein 35-jähriger Rumäne, ein 54-jähriger Moldauer und ein 33-jähriger sowie 46-jähriger Deutscher. Allen Tatverdächtigen untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Ein weiterer 38-jähriger Deutscher soll sich besonders dreist gezeigt haben. Der Mann aus Hamburg konnte den Beamten auf Aufforderung keinen Führerschein vorlegen. Eine Überprüfung seiner Daten durch die Einsatzkräfte ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits vor längerer Zeit entzogen wurde. Einer der Beamten auf der Kontrollstelle erkannte den Hamburger wieder: Der Polizist unterzog den Tatverdächtigen bereits am Vortag zweimal einer Kontrolle. Beide Male wurde er fahrend angetroffen, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Da das bloße Untersagen der Weiterfahrt bei dem Mann offenbar keine Wirkung zeigte, hielten die Beamten Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und stellten auf Anordnung dieser sein genutzes Auto sicher. Auch er muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren für sein Handeln verantworten.
Der 44-jährige serbische Fahrer eines Kleinlasters (3,5 Tonnen) soll den LKW im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben, ohne dass für das Fahrzeug ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Auch ihm untersagten die Einsatzkräfte die Weiterfahrt.
Ein 51-jähriger Türke aus Berlin fuhr mit einem Mercedes in die Kontrollstelle. Die geschulten Beamten bemerkten sofort, dass mit der angeblich noch gültigen Hauptuntersuchung des Fahrzeugs etwas nicht stimmen konnte. Nach einer genaueren Überprüfung hegten die Kontrollkräfte den Verdacht der Urkundenfälschung. Das Kennzeichen mit der Hauptuntersuchungsplakette und die Zulassungsbescheinigung stellten die Beamten sicher. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen entdeckten die Beamten auch einen verbotenen Schlagstock in der Fahrertür des Autos und stellten diesen ebenfalls sicher. Die Polizisten leiteten gegen den Berliner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Bei einer weiteren Kontrolle geriet der Beifahrer ins Visier der Beamten: Der 48-jährige Mann aus Tadschikistan soll den Beamten als Ausweis eine polnische Identitätskarte vorgelegt haben. Die aufmerksamen Einsatzkräfte bemerkten auch hier sofort, dass mit der ID-Card etwas nicht stimmen konnte und sahen genauer hin. Bei der genauen Inaugenscheinnahme des Dokuments erlangten die Beamten Hinweise darauf, dass es sich möglicherweise um eine Fälschung handeln könnte. Außerdem stand der Tadschike im Verdacht, sich illegal im Bundesgebiet aufzuhalten. Aber damit nicht genug: Auch ein weiterer 27-jähriger tadschikischer Mitfahrer in dem Auto geriet in Verdacht, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten. Beide Tatverdächtige musste sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Die Beamten leiteten auch gegen diese beiden Männer Ermittlungsverfahren ein.
Neben den zahlreichen Straftaten stellten die Kontrolleure aber auch diverse Ordnungswidrigkeiten fest:
Insgesamt sollen 18 Verkehrsteilnehmer mit überladenen Fahrzeugen unterwegs gewesen sein, zehn davon sogar im Bereich eines Bußgeldes. Die Höhe der Bußgelder lag, je nach Schwere der Überschreitung, zwischen 95 und 235 Euro. Den übrigen acht drohen Verwarngelder zwischen 30 und 35 Euro. Bei einem PKW mit Anhänger soll das vorgeschriebene Abrissseil, was den Anhänger im Notfall bremst, sollte sich dieser ungeplant vom Zugfahrzeug lösen, nicht angebracht worden sein. Ein weiterer PKW soll mit mangelhaften Reifen ausgestattet gewesen sein, ein anderer verbotenerweise mit folierten Scheiben am Fahrer- bzw. Beifahrerfenster.
Das Ergebnis der Kontrolle verdeutlicht die Bedeutsamkeit der Verkehrsüberwachung für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr. Weitere Kontrollen befinden sich bereits in Planung.
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