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Blaulicht

POL-SE: Kreis Pinneberg – Gesamtbilanz Kontrollwochen „Rücksicht im Blick“ – Polizei stellt viele Verstöße fest und kündigt weitere Kontrollen an

Kreis Pinneberg (ots) –

Im Zeitraum vom 18.11.2024 (Montag) bis einschließlich zum 29.11.2024 (Freitag) setzte das Polizeirevier Pinneberg im Rahmen der Kontrollwochen „Rücksicht im Blick“ einen eigenen Schwerpunkt und führte Verkehrskontrollen an Schulen sowie in dessen Nahbereichen durch. In der Gesamtbilanz mussten insgesamt 681 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, wovon die Geschwindigkeitsverstöße den größten Anteil darstellten. Die Polizei appelliert an Kraftfahrzeugfahrende insbesondere im Bereich Schulen und Kindergärten besonders rücksichtsvoll sowie angepasst zu fahren und kündigt weiter fortlaufende Geschwindigkeitskontrollen an.

Eine Zwischenbilanz zu den Kontrollwochen wurde bereits mit der Pressemitteilung vom 22.11.2024 unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://t1p.de/fxyjc.

Der Brennpunktdienst Rellingen stellte unter Beteiligung mehrerer Dienststellen aus dem Revierbereich Pinneberg in zwei Wochen insgesamt 408 Geschwindigkeitsverstöße vor Schulen oder Kindergärten fest. Hinzu kamen 222 Parkverstöße, die insbesondere zugeparkte Feuerwehrzufahrten oder absolute Halteverbote an Schulen betrafen, sowie weitere vereinzelte Ordnungsverstöße (u. a. Rotlicht, Handynutzung, Vorfahrtsmissachtung).

Am Donnerstag (28.11.2024) befuhr gegen 12:30 Uhr ein 43-Jähriger mit seiner Mercedes C-Klasse die Quickborner Straße in Borstel-Hohenraden mit vorwerfbaren 31 km/h zu schnell. Vor der dortigen Grundschule besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Dem in Tornesch wohnhaften Mann wurde zudem gerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen und er besaß keinen Führerschein. Außerdem reagierte ein Drogenvortest positiv auf Kokain, so dass die Einsatzkräfte eine Blutprobenentnahme anordneten und die Fahrzeugschlüssel einbehielten.

Dem Mann erwarten nun ein Strafverfahren Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss (Bußgeld mind. 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot für Führerscheininhabende) und Geschwindigkeitsüberschreitung (Bußgeld mind. 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot für Führerscheininhabende).

Zudem führten die Einsatzkräfte auch Fahrradkontrollen durch, um insbesondere auf Mängel beim technischen Zustand und der Beleuchtung hinzuweisen. Hier kann von der Polizei ein positives Fazit gezogen werden, denn die Mehrzahl der kontrollierten Zweiräder waren in einem guten Zustand.

Aber insbesondere die hohe Anzahl an Geschwindigkeitsverstößen zeigt die Notwendigkeit für weitere polizeiliche Kontrollen auf. Wer statt der erlaubten 30 km/h mit 50 km/h unterwegs ist, erweitert den Anhalteweg seines Fahrzeugs bei einem Bremsmanöver um mehr als das Doppelte. In kritischen Situation kann dieser Längenunterschied über Leben oder Tod eines Kindes entscheiden, weshalb die Polizei folgende Hinweise gibt:

1. Besondere Rücksicht: Fahrzeugführende sind verpflichtet, sich
gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der
Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu
verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist. 2. Bushaltestellen, Schulen und Kindergärten sind besondere
Gefahrenbereiche: Also runter vom Gas und bremsbereit sein. 3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter
einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringe Körpergröße
eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst
schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im
Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im
Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.
Damit Kinder gut sichtbar und sicher auf ihrem Schulweg unterwegs sind, empfiehlt die Polizei den Eltern folgende Punkte:

1. Kleiden Sie die Kinder mit gut sichtbarer heller Kleidung.
Reflektoren und Anstecklichter können dabei helfen, Ihr Kind
für andere Verkehrsteilnehmende sichtbar zu machen. 2. Gute Bremsen und funktionierende Beleuchtung am Fahrrad sind
ein absolutes MUSS! Die regelmäßige Überprüfung dieser
Eigenschaften sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das
Tragen von Helmen wird ausdrücklich empfohlen, um schweren
Kopfverletzungen vorzubeugen. 3. Begehen Sie vorab gemeinsam mit ihrem Kind den Schulweg, zeigen
Sie mögliche Gefahrenstellen auf und geben Sie Hinweise, wie
man sich im Straßenverkehr verhält. So kann sich Ihr Kind auch
alleine oder in Begleitung von Gleichaltrigen gut
zurechtfinden.
Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Jens Zeidler
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

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