Schleswig-Holstein stärkt landwirtschaftliche Beratung
Foto: Symbolbild · Landwirtschaftsminister Schwarz: „Wir fördern den Wissenstransfer und stärken so unsere Landwirtschaft“.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein setzt sich aktiv für eine nachhaltige Landwirtschaft ein und stärkt gezielt die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) einzelbetriebliche Beratungen in sieben Fachbereichen. „Mit dieser Fördermaßnahme stärken wir die landwirtschaftliche Beratung als zentralen Baustein für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Es ist entscheidend, dass unsere Betriebe umfassend unterstützt werden, um die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Tierwohl, Pflanzenbau und Klimaschutz erfolgreich zu meistern. Die Landesregierung setzt hier ein klares Zeichen: Wir fördern den Wissenstransfer und stellen sicher, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe bestmöglich beraten werden – und das ohne finanzielle Hürden“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.
Die Beratungsmodule werden von sieben spezialisierten Beratungsträgern durchgeführt, die im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten haben. Die Beratung wird zu 100 Prozent gefördert, sodass die landwirtschaftlichen Betriebe kostenlos von dem Angebot profitieren können.
Die Beratungsangebote im Überblick:
Grünlandberatung
Gemeinsam erstellen Beraterinnen und Berater sowie Betriebsleiterinnen und -leiter Konzepte für die standortgerechte Grünlandwirtschaft. Der Fokus liegt hierbei auf einer Steigerung der Grundfutterqualität unter effizientem Ressourceneinsatz. In Spezialmodulen wird auf die Anforderungen der Weidehaltung eingegangen und zur Stärkung von Nachhaltigkeit und Resilienz über alternative Verfahren der Grünlandwirtschaft beraten. Beratungsträger ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Die Fördersumme beträgt 350.000 Euro jährlich.
Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau
Die Beratung im integrierten Pflanzenschutz verfolgt das Ziel, einen effizienten und umweltschonenden Pflanzenschutz zu fördern. Das umfasst unter anderem präventive Maßnahmen wie die Wahl der Bodenbearbeitung und Fruchtfolge sowie die Nutzung von Prognosemodellen und Entscheidungshilfen. Darüber hinaus werden alternative Verfahren wie mechanische und biologische Methoden vermittelt, neue Entwicklungen in der Robotik vorgestellt und der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel durch optimierte Mengen und Häufigkeiten sowie den Einsatz digitaler Tools reduziert. Beratungsträger ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Die Fördersumme beträgt 182.500 Euro pro Jahr.
Integrierter Pflanzenschutz in Baumschulen
Wie im Ackerbau soll auch in Baumschulen der chemische Pflanzenschutz minimiert werden. Die Beratung fördert daher die Erhaltung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen, die Umsetzung präventiver Maßnahmen sowie den Einsatz technischer Innovationen. In einem Spezialmodul wird besonders auf aktuelle biologische Verfahren eingegangen, auch der Erwerb und die Anwendung von Nützlingen wird unterstützt, um gemeinsam eine nachhaltige Strategie zu entwickeln. Beratungsträger ist die BTB Baumschultechnik und Beratung. Die Fördersumme beträgt 100.000 Euro pro Jahr.
Klima- und Energieberatung
Mit der Klima- und Energieberatung wird die Verbesserung der Energieeffizienz der Betriebe adressiert. Hierfür werden Schwachstellen hinsichtlich von Wärmeverlusten oder der Freisetzung von Treibhausgasen erfasst. Ergänzend wird zu klimaschonenden sowie klimaangepassten Maßnahmen in der Pflanzen- und Tierproduktion beraten. Beratungsträger ist die Ingenieurgemeinschaft Landwirtschaft und Umwelt (IGLU). Die Fördersumme beträgt 170.000 Euro pro Jahr.
Beratung im Ökologischen Landbau
Diese Beratung richtet sich an ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe. Neben der Prüfung, ob Betriebe sich zur Umstellung auf den ökologischen Landbau eignen, sind betriebswirtschaftliche Analysen sowie Empfehlungen zur ökologischen Produktionstechnik und Vermarktung Bestandteil dieses Moduls. Beratungsträger ist der Ökoring Schleswig-Holstein. Die Fördersumme beträgt 500.000 Euro pro Jahr.
Beratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten
Hierbei handelt sich um eine zweistufige Betriebsberatung: Beim Erstbesuch werden betriebsspezifische Stärken und Schwächen ermittelt, um einen Handlungsplan für die Verbesserung der Tiergesundheit zu entwickeln. Nach frühestens fünf Monaten kann ein Folgebesuch stattfinden, im Rahmen dessen die betriebliche Situation erneut evaluiert wird und die bisherigen Handlungsempfehlungen gegebenenfalls angepasst werden. Beratungsträger ist der Spermavertrieb Nord. Die Fördersumme beträgt 100.000 Euro pro Jahr.
Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen
Bei dieser Beratung sollen schweinehaltende Betriebe bei der Vermeidung des regelmäßigen Schwanzkupierens ihrer Tiere unterstützt werden. Dazu können bis zu zwei Betriebsbesuche innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen werden, die eine Situationsanalyse und ein betriebsspezifisches Konzept zur Reduzierung des Schwanzbeißens beinhalten. Beratungsträger ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Die Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Jahr.
„Ich bin davon überzeugt, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein leisten können. Durch die Vielfalt der angebotenen Beratungen – von Grünlandmanagement über Pflanzenschutz bis hin zur Tiergesundheit und zum Klimaschutz – erhalten unsere landwirtschaftlichen Betriebe die notwendige Unterstützung, um ihre Herausforderungen effektiv anzugehen. Dieses breite Angebot trägt dazu bei, die Betriebe zukunftssicher zu machen und kommt dem gesamten ländlichen Raum zugute. Es hilft, Innovationen voranzutreiben und gleichzeitig den Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig zu fördern“, sagte der Minister.
Einzelheiten zu den Beratungsinhalten und zur Abwicklung der Förderung werden zeitnah auf den jeweiligen Internetseiten der Beratungsträger zur Verfügung gestellt.