Politik & Wirtschaft

Stolzenberg und Flasbarth schalten wegen Bürgermeister Lindenau die Kommunalaufsicht ein

Die Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) und Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) rufen die Kommunalaufsicht des Landes an, da ihnen Bürgermeister Lindenau ihrer Auffassung nach rechtswidrig das ihnen nach der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung zustehende Recht auf Akteneinsicht verweigert hat. Es geht darum, ein mögliches Fehlverhalten von Bürgermeister Lindenau bei fristlosen Kündigungen von zwei Führungspersonen der Lübecker Verwaltung (Bereichsleiter*innen) aufzuklären. Die Ablehnung ihrer Anträge auf Akteneinsicht durch Bürgermeister Lindenau ist aus Sicht von Stolzenberg und Flasbarth ein gravierender und rechtswidriger Eingriff in ihre Rechte als Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft, zumal es wichtige Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu einem erheblichem Fehlverhalten von Bürgermeister Lindenau mit finanziellem Schaden für die Hansestadt gekommen ist.Hierzu erklären Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) und Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) gemeinsam:

„Das Recht auf Einsicht in die Akten der Verwaltung ist für Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft ein zentrales demokratisches Instrument für die Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben und -rechte gegenüber dem Bürgermeister und seiner Verwaltung. Entsprechend häufig wird es von nahezu allen Fraktionen genutzt. Umso unverständlicher ist es, dass unsere zeitlich unabhängig voneinander gestellten Anträge auf Einsicht in die Akten von zwei fristlosen Kündigungen von Bereichsleiter*innen durch Bürgermeister Lindenau abgelehnt wurden. Mit fadenscheinigen und rechtlich haltlosen Begründungen, die der einschlägigen juristischen Literatur widersprechen, wird uns dadurch ein Kernelement demokratischer Kontrolle verweigert.

Hinzu kommt, dass in beiden Fällen das angerufene Arbeitsgericht die durch Bürgermeister Lindenau ausgesprochenen fristlosen Kündigungen nicht durch ein entsprechendes Urteil bestätigt hat und es dadurch zu einem nennenswerten Schaden für die Hansestadt gekommen ist. Weiterhin hat Herr Lindenau die Entscheidungskompetenz des zuständigen Hauptausschusses der Bürgerschaft durch eine Eilentscheidung ausgehebelt, obwohl ihm die zugrunde liegenden Informationen bereits seit mehreren Monaten vorlagen.

Wir haben uns daher an die Kommunalaufsicht des Landes gewandt, damit diese das Verhalten von Bürgermeister Lindenau auf seine Rechtmäßigkeit überprüft und ihn ggfs. anweist, uns Akteneinsicht zu gewähren.

Sollte die Kommunalaufsicht wider Erwarten das Verhalten von Bürgermeister Lindenau billigen, werden wir den Klageweg einschlagen, um unsere Rechte durchzusetzen und diese beiden Vorfälle aufzuklären.”