Verbraucher vor betrügerischen Praktiken schützen
Dazu sagt der Sprecher für Verbraucher*innenschutz der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
vor kurzem machte die Online-Einkaufsplattform Shein auf äußerst unschöne Weise von sich reden, aufgrund von kindlich aussehenden Sexpuppen, die dort feilgeboten wurden. Hier handelt es sich um einen klaren Rechtsverstoß, denn solche Produkte sind auf dem europäischen Markt nicht zugelassen. Dennoch ist eine Verfolgung solcher Verstöße für die zuständigen Behörden eine Herausforderung.
Dieser Anbieter ist Hersteller, Händler und Marktplatz in einem und hat weit über Einhundert Millionen Kund*innen in der EU pro Monat. Ich bin deshalb froh, dass die Europäische Kommission vor ein paar Wochen endlich ein Verfahren eingeleitet hat.
Dabei geht es um drei Dinge: Erstens die bereits erwähnten illegalen Produkte, zweitens aggressive Verkaufstaktiken, bei denen Belohnungssysteme eingesetzt werden, die süchtig machen, drittens mangelnde Transparenz bezüglich der Frage, welche Inhalte und Produkte welchen Nutzer*innen vorgeschlagen und welche persönlichen Daten dafür gesammelt werden.
Liebe Kolleg*innen,
jeden Tag wälzt sich eine Paketflut, zumeist Bestellungen von Onlineplattformen, durch unser Land. Ich beneide nicht die Fahrer*innen, die bei jedem Wetter von früh bis spät unterwegs sind, um Zustellungen zeitnah abzuwickeln. Pakete mit lebensnotwendigem Inhalt genauso wie solche mit Inhalt des täglichen Bedarfs befinden sich darunter, aber auch Billigware von zweifelhafter Qualität.
Billigware von zweifelhafter Qualität anzubieten, ist gemessen an Nachhaltigkeitskriterien fragwürdig, doch an sich noch kein Rechtsverstoß. Auch der Einsatz psychologischer Tricks bei der Bewerbung von Produkten ist sicher kein Alleinstellungsmerkmal solcher Plattformen. Aber sie bergen besondere Gefahren, die aufgrund mangelnder Transparenz von Verbraucher*innen oft nicht erkannt werden können. Zum Beispiel, wenn Warnhinweise fehlen wie „Achtung: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.“ oder „Kunststoffe von Feuer fernhalten“. Verbraucher*innenrechte wie Rückgaberecht und Reklamation werden ausgehebelt durch fehlende oder falsche Adressangaben oder absurd hohen Kosten für eine Rücksendung.
Deshalb hat auch der EU-Gesetzgeber den Digital Services Act erlassen, mit einheitlichen europäischen Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, um Verbraucher*innen vor betrügerischen Praktiken zu schützen. So haben Online-Plattformen dafür Sorge zu tragen, dass die dort vertretenen Händler im Handelsregister eingetragen sind. Es müssen Kontaktdaten des Händlers, des Herstellers und des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der Europäischen Union auffindbar sein.
Diese Vorschriften sind bereits seit November 2022 in Kraft, nur leider hapert es bei ihrer Durchsetzung. Darauf hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingewiesen, der stichprobenhaft die Einhaltung geprüft hat und das Ergebnis seiner Prüfung im Juni letzten Jahres veröffentlicht hat. Es wurden zehn Online-Marktplätze und 30 Produktseiten unter die Lupe genommen, drei für jeden Anbieter, davon jeweils eine aus den Kategorien Kinderspielzeug, Elektronik und Kleidung. Dabei wurden zahlreiche Defizite deutlich.
Liebe Kolleg*innen,
bei uns ist die Überwachung der Vorschriften des Digital Services Act bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Damit sie diese Aufgabe vollumfänglich ausüben kann, ist es unserer Auffassung nach erforderlich, die Bundesnetzagentur mit den dafür erforderlichen Ressourcen auszustatten. Daher bitten wir die Landesregierung um einen Vorstoß in diese Richtung.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
