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Vorderreihe in Travemünde wird ganzjährig Fußgängerzone

Foto: HL · Klare Regelungen für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität ab 2. April 2026

Ab Gründonnerstag, 2. April 2026, wird die Vorderreihe in Travemünde ab 9 Uhr dauerhaft als Fußgängerzone eingerichtet. Die bislang saisonal geltende Regelung wird damit ganzjährig fortgeführt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, die Verkehrssicherheit zu stärken und für alle Verkehrsteilnehmenden klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Vorderreihe ist stark frequentiert – nicht nur in der Sommersaison, sondern zunehmend auch ganzjährig. Mit der dauerhaften Fußgängerzone wird diesem gestiegenen Nutzungsdruck sowie den daraus resultierenden politischen Forderungen Rechnung getragen. Gleichzeitig sorgt die einheitliche Regelung dafür, dass Navigationssysteme die Verkehrsführung künftig korrekt abbilden und Fehlfahrten reduziert werden.

Regelungen gelten nun ganzjährig

Die bereits bekannten Zeiten und Ausnahmen der bisherigen saisonalen Fußgängerzone bleiben unverändert bestehen und gelten künftig das ganze Jahr über:

  • Lieferverkehr ist in den Zeiten von 5 bis 10 Uhr sowie von 19 bis 22 Uhr zulässig.
  • Radverkehr ist in beide Richtungen von 19 bis 10 Uhr erlaubt.
  • Taxen dürfen die Vorderreihe jederzeit befahren.
  • Personen mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis dürfen die Vorderreihe während der Lieferzeiten befahren und dort in diesem Zeitraum auch parken (bei sichtbarer Auslage des Ausweises).

Eine Ausweitung der Liefer- und Radverkehrszeiten wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit bewusst nicht vorgenommen, da insbesondere ab den Vormittagsstunden ein hohes Fußgängeraufkommen besteht. Für den Radverkehr steht außerhalb der Radverkehrszeiten in der Fußgängerzone jedoch die Kurgartenstraße als Alternative zur Verfügung, für die zurzeit eine Ausweisung als Fahrradstraße geprüft wird.

Anpassungen im Umfeld

Auch im angrenzenden Bereich werden Regelungen angepasst, um den Lieferverkehr weiterhin zu ermöglichen:

Am Ostpreußenkai wird das eingeschränkte Haltverbot künftig auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr begrenzt. In diesem Zeitraum sind Be- und Entladevorgänge zulässig. Zudem dürfen Fahrzeuge mit Schwerbehinderten-Parkausweis dort mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken.

Darüber hinaus stehen im Umfeld der Vorderreihe verschiedene zusätzliche Liefermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Ostpreußenkai Ladebereich von 8 bis 18 Uhr im Anschluss an den Taxenstand.
  • Kurgartenstraße Ecke Rose in Höhe Hotel Deutscher Kaiser Ladebereich von 8 bis 18 Uhr + eingeschränktes Haltverbot von 18 bis 8 Uhr
  • Kurgartenstraße Ecke Rose gegenüber „Outlet-Ole“ eingeschränktes Haltverbot von 8 bis 10 Uhr
  • Rose zwischen Vorderreihe und Kurgartenstraße eingeschränktes Haltverbot
  • Kurgartenstraße 74 in Höhe des Internet Cafés eingeschränktes Haltverbot von 8 bis 10 Uhr
  • Rose zwischen Vogtei- und Kurgartenstraße Ladebereich von 9 bis 17 Uhr
  • St.-Lorenz-Straße Ecke Kurgartenstraße in Richtung Priwallfähre eingeschränktes Haltverbot
  • Außenallee Ecke Vorderreihe in Höhe „TIEFBLAU Travemünde“ eingeschränktes Haltverbot 10 bis 12 Uhr
  • Am Lotsenberg Ecke Vorderreihe eingeschränktes Haltverbot von 7 bis 11 Uhr

Hinweis zum Verkehrszeichen „Ladebereich“

Das noch recht neue Verkehrszeichen „Ladebereich“ erlaubt auch privaten, zügigen Lieferverkehr. Ein Parken mit Schwerbehinderten-Parkausweis ist in diesen Bereichen jedoch nicht gestattet.

Weitere Maßnahmen in Planung

Zur besseren Einhaltung der Regelungen ist vorgesehen, die Beschilderung im Bereich der Vorderreihe weiter zu optimieren. Perspektivisch wird zudem der Einsatz baulicher Maßnahmen wie versenkbarer Poller geprüft, um unzulässige Durchfahrten außerhalb der freigegebenen Zeiten zu verhindern.

Mit der ganzjährigen Fußgängerzone wird die Vorderreihe als zentrale Promenade Travemündes nachhaltig gestärkt – für Bewohner:innen, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen.