Abstimmung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
In einer äußerst knappen Plenarabstimmung stimmte heute die Mehrheit der Europaabgeordneten in Straßburg für die Verschärfung der seit 1993 geltenden Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie. So soll es in Zukunft erweiterte Informations- und Klagerechte für die Öffentlichkeit geben, sowie den Einbezug überregionaler oder globaler Umweltaspekte, wie etwa Biodiversität, Treibhausgasemissionen oder Naturkatastrophen.
„Es ist zwar gelungen in vielen Einzelabstimmungen Verbesserungen durchzusetzen, aber insbesondere die linke Seite des Hauses hat die Chance einer umfassenden praxisgerechten Reform vertan.“ Die UVP soll nun z.B. die Auswirkungen auf die rechtlich undefinierte „Artenvielfalt“ statt auf die eingeführten Begriffe „Flora und Fauna“ prüfen.
„Der Mehrwert dieser Verkomplizierung für die Umwelt ist mehr als fraglich“, so Böge. Er kritisiert weiter, dass der Einbezug neuer Faktoren Rechtsunsicherheit schaffe. Für Schadensbegrenzungs- oder Ausgleichsmaßnahmen gibt es bereits einschlägige EU-Umweltstandards und nationales Fachrecht. Zusätzliche Klagerechte könnten zu Verzögerungen und Kostensteigerungen besonders bei Infrastrukturprojekten führen. Das würde sich beispielsweise beim in Deutschland dringend notwendigen Bau von neuen Stromtrassen kontraproduktiv auswirken. Käme die heute abgestimmte Vorlage in ihrer aktuellen Form durch die anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, wären nach einhelliger Expertenmeinung hohe Mehrkosten und langwierige Überprüfungsprozesse gerade bei Infrastrukturprojekten unvermeidbar.
„Es bleibt zu hoffen“, so Böge abschließend, „dass in den Verhandlungen zwischen Parlament und Ministerrat die gröbsten Verschärfungen keinen Eingang in die überarbeitete Richtlinie finden.“