IHK Schleswig-Holstein setzt sich durch: Fanseiten bleiben zulässig
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat es klar gestellt: Facebook-Fanpages können auch in Zukunft weiter genutzt werden. Das Gericht bestätigte damit am 09.10.2013 die Auffassung der IHK Schleswig-Holstein, die sich in diesem Musterprozess vor ihre Mitgliedsunternehmen gestellt hatte.
„Auch schleswig-holsteinische Unternehmen können, wie alle anderen Unternehmen in Deutschland und Europa, soziale Netzwerke wie Facebook als Kommunikations- und Vertriebskanal nutzen“, so Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein.
Ursache für den Rechtsstreit war die Drohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) gegen Unternehmen, Bußgelder in einer Höhe von 50.000,00 € zu verhängen, sollten die Fanseiten nicht deaktiviert werden. „Diese Androhung hat unsere Unternehmen kalt erwischt und erhebliche Verunsicherung ausgelöst“, so Schween, „für die IHK Schleswig-Holstein war es daher wichtigstes Ziel, Rechtssicherheit herzustellen.“ Die Aktion der Landesdatenschützer war zudem geeignet, eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für Unternehmen in Schleswig-Holstein zu bewirken. „Durch unsere Klage konnte der Schaden etwas begrenzt werden“, so Schween.
Der Datenschutz ist für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein von erheblicher Bedeutung. Datenschutz müsse aber auch Innovationen zulassen und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. „Der Fall zeigt, dass das Thema Datenschutz so wichtig ist, dass es nicht allein den Datenschutzbeauftragten überlassen werden darf“, erklärt Schween.