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Politik & Wirtschaft

A 20 – Stopp ist keine Ausnahme

Der Planungsstopp für die A 20 zeigt die Grenzen von Straßenneubauten. Was heute (Mittwoch) vom Bundesverwaltungsgericht für den Bau der A 20 bei Bad Segeberg entschieden wurde ist keine Ausnahme sondern der Normalfall bei einem der dichtesten Verkehrsnetze der Welt. Wir achten zu Recht auf den Erhalt der letzten verbliebenen Naturräume und Arten. So wird es uns immer wieder gehen, wenn wir mit neuen Straßen die Landschaft versiegeln. Wir können nicht mehr so planen wie in der Vergangenheit, sondern müssen uns Alternativen überlegen. Erhalt vor Neu- und Ausbau – das zeigt auch dieses Urteil – ist keine Floskel mehr. Wer sich nicht daran hält, der wird dann von den Gerichten daran erinnert. Ich hoffe, dass wir jetzt etwas für den Weiterbau der A 20 bis zur Elbe lernen und diesen endlich absagen.

Laut Bundesverwaltungsgericht darf die Autobahn A 20 bei Bad Segeberg zunächst nicht weitergebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr für den Abschnitt von Weede bis Wittenborn ist rechtswidrig. Das Gericht gab damit Klagen der Naturschutzverbände BUND und NABU sowie der Gemeinde Klein Gladebrügge statt. Ein Anschluss der A 20 an die A 7, wie von der Küsten-Koalition vereinbart, rückt damit bis zum Ende der Wahlperiode in 2017 in weite Ferne.