Verdachtsunabhängige Überwachung von ALG II-Empfängern gefährdet Rechtsstaat
Zur Forderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach einer gesetzlichen Grundlage für die systematische und verdachtsunabhängige Online-Überwachung von ALG II-Leistungsbeziehern [1] nimmt Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, wie folgt Stellung:»Dass eine staatlich finanzierte Institution mit einer wesentlichen Funktion für das Sozialsystem sicht traut, mit einer solchen Forderung an die Öffentlichkeit zu treten, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.
Die Bundesagentur für Arbeit sollte sich besser auf ihre Aufgabe konzentrieren: die Vermittlung von Arbeit an Menschen ohne Arbeit. Dass jetzt die Unschuldsvermutung aller Leistungsbezieher außer Kraft gesetzt werden soll, um mit einer verdachtsunabhängigen Online-Rasterfahndung möglicherweise hier und da ein ›schwarzes Schaf‹ zu finden, verstößt gegen das Grundgesetz und ist von daher grundweg abzulehnen. Und ja, jeder Bürger hat das Recht etwas zu verbergen. Denn Staatsbürger ohne jeglichen Anlass daraufhin zu rastern, ob sie gegebenenfalls doch gegen bestehende Regeln verstoßen und sich damit verdächtig gemacht haben, ist ein Muster totalitärer Systeme. Und eine neue Diktatur wollen wir nicht.
Im Übrigen fließen Erlöse aus dem Onlinehandel üblicherweise auf das Konto der Empfänger. Auch Powerseller bei Ebay erkennt man daran leicht. Bereits die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht den Jobcentern in mehr als ausreichender Form, die Konten der ALG II-Empfänger zu kontrollieren.
Anstatt also Geld in neue Überwachungsmethoden zu stecken, sollten die Mittel besser in eine effektivere Arbeitsvermittlung fließen. Studien haben gezeigt, dass Betreuung der Arbeitslosen und Organisation des Jobcenters entscheidend für den Erfolg sind. Meine persönliche Erfahrung im Umgang mit Arbeitslosen bestätigt diese Ansicht.«
Quellen:
[1] Artikel zur Initiative: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsagentur-will-hartz-iv-empfaenger-im-netz-ueberwachen-a-933520.html