Katja Rathje-Hoffmann und Astrid Damerow zu TOP 31: Hilferufe von Schwangeren müssen gehört werden
Zu der gestriegn (12. Dezember 2013) Debatte zur Zukunftsfähigkeit der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein erklärt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann: „Hilferufe von Schwangeren müssen auch gehört werden. Fakt ist, dass die Geburtshilfe in mehreren Landesteilen in großer Not ist oder davon bedroht ist. Wir als Gesellschaft können uns nicht einerseits hinstellen und beklagen, dass Frauen und Familien sich immer weniger für Kinder entscheiden wollen und dann andererseits tatenlos zusehen, wie unsicher und auch beängstigend die Situation für Schwangere ist, die sich für das Kind und für die Familie entschieden haben. Die Frauen brauchen Sicherheit, und zwar nicht nur auf der Insel Sylt, sondern auch im restlichen Schleswig-Holstein.“
Seitdem Anfang Oktober die Asklepios-Nordseeklinik erklärte, die Geburtshilfe zum Jahresende einzustellen, wird über die Fortsetzung der Geburtshilfe auf Sylt diskutiert. Asklepios beruft sich dabei auf ein Gutachten, wonach die Übernahme der Haftpflichtversicherungsbeiträge für Belegärzte gegen EU-Recht verstoße.
„Im Sinne aller werdenden Mütter muss die Ministerin die Situation auf Sylt in der morgen erneut tagenden Runde endlich klären und Asklepios auf seine Pflichten hinweisen. Und danach muss die Ministerin schnellstmöglich dafür Sorge getragen werden, dass so eine Diskussion in Schleswig-Holstein nicht noch einmal geführt werden muss. Denn ein Land ohne Hebammen ist ein Land ohne Kinder. Und das können wir uns erst recht nicht leisten“, so Rathje-Hoffmann weiter.
Astrid Damerow, zuständige nordfriesische Landtagsabgeordnete ergänzt:
„Ich nehme die Ministerin gerne beim Wort, wenn Sie in der Presse verspricht, dass die Nordseeklinik auch weiterhin in der Pflicht ist, den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Bei leeren Lippenbekenntnissen der Ministerin für die Sylter Geburtshilfe darf es nicht bleiben.“