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Politik & Wirtschaft

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte – Koalition muss handeln

Zum heute veröffentlichten Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes, Pedro Cruz Villalón, welches die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte einstuft, erklärt Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland [1]:

»Der Generalanwalt sagt in seinem Gutachten eindeutig: Die Vorratsdatenspeicherung ist ›in vollem Umfang unvereinbar‹ mit den Grundrechten der Europäischen Union. Die künftige Koalition aus Union und SPD darf diese Faktenlage nicht mehr ignorieren. Jeglicher Form grundrechtswidriger, anlassloser Überwachung muss sofort eine Absage erteilt werden.

Dennoch wird diese Regierung wieder versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen. Denn festzuhalten bleibt, dass der Generalanwalt die EU-Richtlinie nicht als Ganzes für nichtig erklärt hat. Wir müssen deshalb jetzt aufmerksam sein, dass nicht über Änderungen z.B. bei den Speicherfristen wieder der Anschein erweckt wird, es handle sich um eine grundrechtskonforme Überwachungsmaßnahme. Auch verkürzte Speicherfristen sind für uns Piraten nicht zu tolerieren – denn Überwachung ist und bleibt Terror gegen die Zivilgesellschaft.

Es bleibt festzustellen, dass heute die internationale ›Freiheit statt Angst‹-Bewegung, die seit 2006 mit Demonstrationen und Aktionen auf Bedrohungen durch Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung aufmerksam macht und aus der heraus auch die Piratenpartei entstanden ist, ihre Bestätigung erhalten hat.«
Quellen:
[1] Pressemitteilung des EuGH: <http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_116146/>