Präsente vom Onlinehändler – Tipps fürs Bestellen per Mausklick
Weihnachtseinkäufe im Internet vom heimischen Sofa aus – das kann bequem und günstig sein: kein Ladenschluss, keine Parkplatzsuche und kein gestresstes Verkaufspersonal. „Doch sollten sich Onlineshopper weder von schönen Internetseiten noch von tollen Versprechungen und vermeintlich günstigen Preisen blenden lassen“, rät die Verbraucherzentrale NRW, bei Bestellungen per Mausklick etwa auf vollständige Anschriften der Firmen, auf den Datenschutz, die Art der Bezahlung sowie die Kosten für den Versand zu achten. Wer trotz des vorweihnachtlichen Präsente-Fiebers folgende Tipps beachtet, kann Geschenke-Stress aus dem Onlineshop locker wegklicken:
- Preise vergleichen: Viele Produkte sind im Internet günstiger zu haben als im Ladengeschäft um die Ecke – aber nicht immer. Wer preisgünstig einkaufen will, sollte die Preise nicht nur im Internet, sondern auch im stationären Handel vergleichen.
- Auf den Datenschutz achten: Bestellt werden sollte nur in solchen Shops, die eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Das erschwert eine Einsicht durch Dritte. Verschlüsselte Datenverbindungen sind am „s“ hinter dem „http“ in der Adress-Zeile des Browsers zu erkennen. Außerdem ist es ein Muss, die Datenschutzbestimmungen aufmerksam durchzulesen! So sollte darauf geachtet werden, ob die Angaben nur verwendet werden, um die Bestellung zu erfüllen, oder beispielsweise auch für Werbung („Informationen über interessante Angebote“) genutzt oder gar an Dritte weitergegeben werden sollen.
- Den Vertragspartner kennen: Vor der Bestellung sollte sich der Kunde vergewissern, dass der Firmenname, die sogenannte ladungsfähige Adresse (Postanschrift mit Land, Ort, Straße) und der Verantwortliche des Anbieters leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird. Findet sich auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollte man misstrauisch werden und besser von einer Bestellung Abstand nehmen. Hilfreich können oftmals auch Foren im Internet sein, in denen Kunden ihre Erfahrungsberichte mit bestimmten Firmen über die Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Wird dort bereits über Lieferengpässe, Probleme bei Reklamationen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf berichtet, sollte am besten auf eine Bestellung verzichtet werden.
- Auf Zusatzkosten achten: Damit sich die Schnäppchen nicht als Mogelpackung erweisen, sind auch die Zusatzkosten wie Versand- und Überweisungskosten sowie Zustellgebühren (bei Nachnahmesendungen) in die Gesamtrechnung einzubeziehen. Sonst wird ein vermeintlicher Preisvorteil schnell zur Kostenfalle.
- Sichere Zahlungsweisen wählen: Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart, doch meist gibt es mehrere Alternativen. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt der Ware per Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier geht man nicht das Risiko ein, entweder keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und anschließend dem Geld hinterherlaufen zu müssen. Vorsicht gilt bei Vorkasse.
- Widerrufs- oder Rückgaberecht: Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann fast jeder im Internet geschlossene Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen oder die Ware zurückgesandt werden. Das gilt auch für Verträge über Waren, die auf Auktionsplattformen von einem gewerblichen Händler ersteigert werden. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass der Kunde in Textform ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und der Unternehmer seine Informationspflichten spätestens bei Vertragsschluss vollständig erfüllt hat. Die Frist beginnt beim Kauf von Waren dann, wenn der Käufer die Ware erhalten hat, bei bestellten Dienstleistungen allerdings mit Vertragsschluss.
- Wenn die Ware nicht gefällt: Gefällt ein Produkt nicht, so kann es ohne Angaben von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist an den Händler auf dessen Kosten und Gefahr zurückgeschickt werden. Wird vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, können unter bestimmten, vorher im Vertrag genannten Voraussetzungen die Kosten für die Rücksendung auf den Kunden zukommen. Bei mangelhafter Ware hat der Käufer dieselben Gewährleistungsrechte wie bei einem Kauf im stationären Handel.
51d/2013