Von Gefahrengebieten und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit – Wachsamkeit geboten!
DIE LINKE. Schleswig-Holstein zeigt sich tief besorgt angesichts der Einschränkung von Grundrechten und willkürlicher Polizeimaßnahmen, die in der benachbarten Hansestadt Hamburg vom dortigen SPD-Innenminister geduldet wird und sieht Parallelen zu dem in Schleswig-Holstein geplanten Landesversammlungsgesetz.
„Wir sehen mit Sorge , wie Landesregierungen ihre Repressionsmöglichkeiten ausweiten. Da werden in Hamburg großflächig polizeistaatliche ‚Gefahrengebiete‘ eingerichtet und in Schleswig-Holstein wird an einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit gebastelt. Bei diesen Entwicklungen ist Wachsamkeit und Widerstand geboten“, so Landessprecher Jens Schulz.
DIE LINKE kritisiert den derzeitigen Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes scharf. In bestimmten Fällen könnten Behörden Namenslisten von OrdnerInnen anfordern, sogar OrdnerInnen und AnmelderInnen willkürlich als „ungeeignet“ ablehnen. Insgesamt böten diese Regelungen eine Grundlage für behördliche Gängelung und Kontrolle unliebsamer Demonstrationen. Auch das Filmen von Demonstrationen durch die Polizei soll ausgeweitet werden – es soll zukünftig schon wegen der „Unübersichtlichkeit“ einer Demonstration zulässig sein. Außerdem verschärft der Gesetzentwurf an mehreren Stellen die polizeiliche Kontrolle von Demonstrationen – erlaubt wäre die Einrichtung von Kontrollstellen mit präventiven Teilnahmeverboten für Menschen, die sich auf dem Weg zu einer Versammlung befinden könnten.