Gabriels EEG-Eckpunkte erfordern noch viele Diskussionen
Zu den Eckpunkten, die Wirtschafts- und Energieminister Gabriel in die morgige Klausurtagung des Bundeskabinetts einbringen wird, erklärt der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing, MdB, der auch dem zuständigen Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie angehört:
„Für den Erfolg der Energiewende ist Handlungsbedarf unbestritten. Dazu haben Union und SPD Festlegungen im Koalitionsvertrag getroffen, die umgesetzt werden sollen. Das Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien verlässlich voranzubringen, aber gleichzeitig weitere Sprünge im Strompreis, wie wir sie in den vergangenen Jahren erleben mussten, zu verhindern. Für dieses Ziel sind die Vorschläge von Gabriel im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zunächst richtig. Dazu gehört auch das Ausbauziel, bis 2025 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 40 bis 45 Prozent zu steigern. Dies steht im Einklang mit der aktuellen gesetzlichen Planung, bis 2020 mindestens 35 Prozent zu erreichen. Das Ausbauziel wird nicht verringert, aber verlässlicher gestaltet, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Umbau des gesamten Energiesystems einschließlich des Netzausbaus erfolgt.
Für Schleswig-Holstein ist wichtig, die Festlegung des Koalitionsvertrages umzusetzen, dass für den Ausbau der Windkraft an Land „bundesweit die guten Standorte … auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können.“ Das muss bei der Festlegung der Vergütungshöhen berücksichtigt werden. Ob der von Gabriel vorgeschlagene Zubau-Korridor von Windkraft an Land mit 2.500 MW pro Jahr angemessen und realistisch ist, wird zu prüfen sein. Immerhin sehen auch Gabriels Vorschläge einen Zubau der erneuerbaren Energien mit einer Kapazität von über 36 Gigawatt bis zum Jahr 2020 vor. Die reflexartige Kritik von Albig an allem was aus Berlin kommt, passt nicht mehr – schließlich hat er dem Koalitionsvertrag in der großen Runde der Koalitionsverhandler zugestimmt.
Allerdings weichen mehrere Vorschläge im Eckpunktepapier von Gabriel doch vom Koalitionsvertrag ab:
Die Festlegung, dass ab 2017 die feste Einspeisevergütung durch Ausschreibungen ersetzt werden soll, widerspricht dem Koalitionsvertrag. Dort ist festgehalten, dass vor einer Festlegung auf Ausschreibungen Pilotvorhaben im Photovoltaik-Bereich getestet werden soll. Nur bei Erfolg der Pilotausschreibungen können ab 2018 Ausschreibungen verpflichtend eingeführt werden. Auch die verpflichtende Direktvermarktung ist im Koalitionsvertrag anders vorgesehen, nämlich mit einer gleitenden Marktprämie und mit einer Verpflichtung für Neuanlagen ab 5 MW ab 2015 statt 500 kW.
Die von Gabriel vorgesehenen Fristen widersprechen ebenfalls dem Koalitionsvertrag. Dass alle Vorhaben, die bis zur morgigen Sitzung des Bundeskabinetts nicht genehmigt sind, nach neuem Recht behandelt werden sollen, hat mit Vertrauensschutz nichts zu tun. Schließlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewähren.“ Dafür bedarf es anderer als der von Gabriel vorgeschlagenen Fristen. Schließlich gibt es zahlreiche Projekte, deren Anträge seit Monaten bei den Landesbehörden auf Genehmigungen warten, aber dort wegen mangelnder Personalkapazitäten nicht abgearbeitet werden. Sie sind in der Realisierung weit fortgeschritten, haben alle Verträge unter Dach und Fach. Auf der Basis geltenden Rechts haben tausende Bürger in ihrer Projekte vor Ort investiert. Sie dürfen wir nicht enttäuschen.
Bedauerlich ist auch, dass der Aspekt der Bürgerbeteiligung an der Energiewende, das Erfolgsrezepte der Bürgerwindparks, in Gabriels Eckpunkten keine Berücksichtigung findet. Nicht ohne Grund hatte die Arbeitsgruppe Energie in den Koalitionsverhandlungen diesen Aspekt in den Vertrag eingearbeitet.
Genauso bedauerlich ist, dass Gabriel keinen Vorschlag vorgelegt hat, wie das geltende System der festen Einspeisevergütung in Abhängigkeit vom Spotmarkt an der Börse verbessert werden kann. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat zu höherem Stromangebot an der Börse und damit auch zu sinkenden Strompreisen geführt. Diese Preisreduzierungen werden jedoch nicht ausreichend an die Verbraucher weiter gegeben, führen aber zu einer steigenden EEG-Umlage. Mit den eigentlichen Stromerzeugungskosten der erneuerbaren Energien hat die EEG-Umlage deshalb nichts zu tun. Es gibt keinen Sinn, den Strom aus erneuerbaren Energien zu Billigstpreisen an der Börse zu verramschen. Die erneuerbaren Energien müssen in die Lage versetzt werden, gesicherte Leistung zu besseren Preisen am Markt anzubieten. Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag finden sich hierzu in Gabriels Eckpunkten nicht wieder. Auch dieses Thema gehört auf die Tagesordnung.“