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Politik & Wirtschaft

IFG: Gutachten gegen EU-Sperrklausel für Bundesinnenministerium unbequem

Zur Abmahnung des Informationsfreiheitsportals „Frag den Staat“ durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) wegen der Veröffentlichung eines Gutachtens des Ministeriums zur Zulässigkeit von Sperrklauseln [1] erklärt Anke Domscheit-Berg, Themenbeauftragte für OpenGovernment und Europawahl-Kandidatin der Piratenpartei Deutschland:»Ein Gutachten der Regierung, in der sich die Regierung selbst bestätigt, dass ihre Entscheidung für Sperrklauseln verfassungsrechtlich unzulässig und damit falsch ist, ist natürlich äußerst unangenehm. Aber auch wenn die Wahrheit schmerzt, gehört sie ans Licht. Das Ministerium sieht das natürlich anders und bemüht ein erneutes Mal das Urheberrecht, um Unliebsames aus der Öffentlichkeit fernzuhalten.

Da sogar die obersten Bundesbehörden ganz offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten mit Transparenz haben, brauchen wir endlich eindeutige rechtliche Regelungen. Das Urheberrecht darf bei Dokumenten staatlicher und öffentlicher Institutionen nie greifen. Auch das Sperrklauselgutachten wurde mit Steuermitteln finanziert und gehört damit den Steuerzahlern. Gutachten sollten nicht nur per IFG-Anfrage herausgegeben werden, sondern von vornherein maschinenlesbar und in einem offenen Format im Internet frei verfügbar sein. Nur so haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Entscheidungen staatlicher Stellen nachvollziehen zu können. Ich nenne das Informationsgleichheit.

Gerade das BMI tut sich hier immer wieder als Negativbeispiel hervor und bildet bei der Beantwortung von Anfragen nach IFG fast das Schlusslicht unter den Bundesministerien. [2] Dabei sollte das Ressort, das für die Erarbeitung der Open Government Strategie zuständig ist, Vorreiter und nicht Negativbeispiel sein.

Die Einschätzung des Gutachtens, dass es keinen Hinweis auf eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit für Sperrklauseln bei EU-Wahlen gibt, stimmt uns natürlich sehr zuversichtlich. Schließlich klagen wir selbst gegen die Hürde. Wir sehen uns hier in unserer Argumentation bestätigt und blicken der endgültigen richterlichen Entscheidung auf jeden Fall mit Spannung entgegen.«
Quellen:
[1] Gutachten:
https://fragdenstaat.de/static/docs/vermerk_eusperrklausel.pdf
[2] Visualisierung beantworteter IFG Anfragen nach Bundesbehörden (ZEIT
Online): http://www.zeit.de/digital/ifg-anfragen#BMF&BKM&BMI