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Politik & Wirtschaft

CDU bezweifelt Rechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung

Der Umweltsenator Bernd Möller schlägt der Bürgerschaft eine Änderung der Gebührensatzung der Abfallwirtschaft der Hansestadt Lübeck vor. Ab dem 1. März sollen die Lübecker knapp 25 Prozent mehr für die Müllentsorgung bezahlen. Die CDU sieht darin einen Verstoß gegen das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein. „Nach unserer Auffassung hätten die Verluste in der Abfallwirtschaft aus dem Abrechnungszeitraum der Jahre 2008 bis 2010 in den Jahren 2011 bis 2013 durch erhöhte Gebühren ausgeglichen worden sein müssen“, erklärte Ulrich Krause, Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Er hat daher in einem Schreiben das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde gebeten, die Rechtmäßigkeit der jetzt vorgesehenen Gebührenerhöhung zu prüfen.

„Wir haben die Erläuterungen der EBL-Werksleitung und des Senators im Werkausschuss mit Interesse verfolgt. Wir können die Probleme, die die Erstellung insbesondere der Jahresabschlüsse der Jahre 2008 – 2010 der Werksleitung und dem Senator bereitet haben, nachvollziehen.  Wir sehen auch die Notwendigkeit einer maßvollen Gebührenerhöhung durchaus ein, haben aber Zweifel, ob das nunmehr rechtlich noch zulässig ist. Denn die Gebühren hätten bereits in den vergangenen Jahren angepasst werden müssen. Das ist versäumt worden“, so Krause.

Ob trotz dieses Versäumnisses nun die Bürger noch zur Kasse gebeten werden können, sei rechtlich zu hinterfragen. Und genau das tue die CDU mit ihrer Bitte um kommunalaufsichtsrechtliche Überprüfung durch das Innenministerium. „Solange offene Fragen über die Rechtmäßigkeit der 25prozentigen Erhöhung der Abfallgebühren bestehen, können wir als CDU der Änderung der Gebührensatzung nicht zustimmen“, erklärte der Verwaltungsjurist abschließend.