Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Politik & Wirtschaft

Senator Möller: „Rettungsdienst handelt im Patienteninteresse!“

Zur Berichterstattung vom vergangenen Wochenende in einer Lübecker Tageszeitung über den Lübecker Rettungsdienst und die Versorgung von Schlaganfallpatienten erklärt Innensenator Bernd Möller:

Bisher wurden Schlaganfallpatienten in Lübeck bei jeder Art von Diagnose umfassend vom UKSH Campus Lübeck (CL) versorgt, dessen Klinik für Neurologie nach den Kriterien der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft zertifiziert ist. Die SANA-Kliniken Lübeck haben dem Rettungsdienst im letzten Sommer den Betrieb einer „Stroke Unit“ (SU) angezeigt. Diese SU bedurfte keiner „Genehmigung“ durch das Sozialministerium, sondern war vor dem Hintergrund ihrer Anbindung an die Klinik für Innere Medizin von SANA lediglich als „geeignet“ angezeigt und betreibbar.

Bis heute stehen aber ernstzunehmende ärztliche Bedenken im Raum, dass es sich bei dem von SANA angestrebten Verfahren in Lübeck um die Umverteilung einer bisher erbrachten UKSH-Maximalversorgung für Schlaganfallpatienten handelt. Künftig soll es demnach eine Vollversorgung im UKSH wie gehabt geben und zusätzlich die neue Versorgung bei SANA – mit gewissen Einschränkungen. Denn SANA verfügt nicht über neuroradiologische und neurochirurgische Fähigkeiten wie das UKSH CL.

Wir haben als Rettungsdienstträger in dieser Situation zu gewährleisten, dass unsere Mitarbeiter jederzeit die richtigen Maßnahmen und die richtige Entscheidung zur Klinik-Zuweisung treffen. Außerdem ist noch offen, ob die bisherige Praxis der geraden und ungeraden Anfahrtstage gelten kann oder stets die jeweils nächste Stroke Unit anzufahren ist. Auch dazu benötigen wir klare Rechtslagen und eindeutige Vereinbarungen der Krankenhäuser.

Die SANA-Geschäftsführung hatte ihr Angebot 2013 mit einem relativ unstrukturierten Antragsverfahren eingebracht. Die anfangs zahlreichen offenen Fragen haben Rettungsdienst und Ministerium fachlich sorgfältig und zielstrebig bearbeitet. Die neue Lage erfordert eine gründliche Prüfung, um im Interesse unserer Patienten wie auch unserer Mitarbeiter Fehler und Haftungsprobleme zu vermeiden. Entsprechend haben Rettungsdienst, Sozialministerium und SANA einen Ablauf zur Prüfung und den SANA-Antrag auf Zertifizierung vereinbart.

SANA hatte aus den Arbeitsgesprächen mit dem Sozialministerium die Aufgabe übernommen, eine Vereinbarung mit dem UKSH CL zur ergänzenden Versorgung herbeizuführen. Diese liegt noch immer nicht vor, wird aber weiter von Ministerium und Rettungsdienst erwartet. Einstweilen gibt es vom UKSH jedoch allgemein gehaltene Zusagen. Kritik an den zusätzlichen Betten gibt es dagegen weiter von den Krankenkassenverbänden.

Vorgesehen war, nach den seit Februar 2014 vorliegenden letzten ärztlichen Stellungnahmen der beiden Kliniken vom Rettungsdienst aktuelle und auf die Lübecker Situation angepasste Versorgungsregeln zu erstellen und dem Ministerium wie den Kliniken vorzulegen. Das geschieht derzeit; gleichzeitig wird schon die Ausbildung unseres Rettungspersonals angepasst. Am 18. März wird es einen hoffentlich abschließenden Beratungstermin mit dem Sozialministerium sowie den beiden Kliniken geben.

Eine dringende Notlage ist nicht zu erkennen, denn es ist uns nicht angezeigt worden, dass in der bisherigen Schlaganfall-Versorgung des UKSH CL nennenswerte Engpässe entstanden sein sollen. „Time is brain“ gilt bei dieser Diagnose dort wie in jedem anderen Krankenhaus. Bei Überbelegung wurden in Einzelfällen auch bisher schon Patienten anderen Kliniken zugewiesen.

Jetzt müssen die Krankenhäuser der Bevölkerung vermitteln, dass in Lübeck gleichzeitig mehr Schlaganfall-Betten für sie bereit stehen, allerdings auch eine je nach Diagnose „abgestufte“ Versorgung zu organisieren ist. Die beharrlich von SANA vorgetragene finanzielle Situation kann für die Entscheidung des Rettungsdienstträgers jedenfalls nicht der Maßstab sein. Das sind allein Rechtsvorschriften und das Patientenwohl!“

Die in dem Bericht getätigte Aussage, wonach Möller die zusätzlichen Betten (in der SANA-Klinik) für nicht notwendig erachte, trifft nicht zu. Dies zu beurteilen ist Aufgabe der Beteiligtenrunde zur Krankenhausplanung und der Senator hat sich dazu nicht geäußert.