Vorausgefüllte Steuererklärung: Segen oder Fluch?
Ingersheim, März 2014 – In Deutschland gibt nur jeder Dritte seine Steuererklärung ab. Die Gründe sind vielfältig und der Staat profitiert davon, denn er kassiert mit der Lohnsteuer deutlich mehr als ihm letztendlich zusteht. Pro Jahr summiert sich die durchschnittlich nicht zurückgeholte Steuer von 823 Euro auf eine Milliarde Euro.
Die wesentlichen Gründe weshalb der deutsche Steuerzahler seine Steuererklärung nicht abgibt sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft folgende:
– Der Aufwand lohnt sich nicht, da das Einkommen zu niedrig ist
– Die unübersichtlichen Steuerformulare
– Geringe bzw. fehlende Kenntnisse der steuerlichen RegelungenDer Zeitaufwand für eine Steuererklärung wird vom Institut der deutschen Wirtschaft im Durchschnitt auf 6,3 Stunden geschätzt. Setzt man die durchschnittliche Steuerrückerstattung von 823 Euro an ergibt sich ein Stundenlohn von immerhin 130 Euro. Dieser lässt sich noch optimieren, wenn man die Dienste von pareton in Anspruch nimmt. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 34.000 Euro kostet eine Steuererklärung 79 Euro und der Zeitaufwand reduziert sich auf 1 Stunde und der Stundenlohn explodiert auf 744 Euro. Neben diesem schönen Nebeneffekt muss der Steuerzahler sich bei pareton weder mit den unübersichtlichen Formulare herumschlagen noch muss er Kenntnisse über steuerliche Regelungen haben.
Nicht nur die Privatwirtschaft versucht dem Steuerzahler unter die Arme zu greifen, auch der Gesetzgeber versucht sich dem Problem anzunehmen. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung wollte er dem Steuerbürger eine Möglichkeit an die Hand geben, seine Steuererklärung einfach, schnell und ohne Aufwand abzugeben. Die vorausgefüllte Steuererklärung kann seit dem 1. März 2014 online beim Finanzamt abgerufen werden. Vorausgefüllt sind alle Felder zu denen Daten von Banken, Kranken-, Renten-, Riesterversicherungen und von Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelt wurden. Matthias Raisch Inhaber von pareton stellt dazu lakonisch fest: „Wie so oft, ist aber auch hier gut gemeint, nicht gleich gut gemacht. Die vorausgefüllte Steuererklärung ist Augenwischerei.“ Denn auch hier muss sich der Steuerbürger mit Formularen und Regelungen auseinandersetzen. Das fängt schon damit an wo muss und kann er z.B. seine Fahrtkosten eintragen. Raisch ist sich sicher, dass die vorausgefüllte Steuererklärung die Quote der Steuererklärungsabgeber nicht wesentlich erhöhen wird.
Eine wirklich schnelle, einfache und dazu noch günstige Lösung bietet seit Juli 2013 pareton mit seiner Onlinesteuererklärung. pareton ist die erste und einzige Steuererklärung nur mit Mausklick. Hier werden alle Daten von pareton erfasst und dem Kunden online zur Verfügung gestellt. Dieser muss dann mit wenigen Mausklicks seine Steuererklärung online erstellen, prüfen und ans Finanzamt übertragen. Zudem ermittelt die Software zuverlässig die mögliche Erstattung oder Nachzahlung und ist ausgestattet mit einer Geld-zurück-Garantie. Matthias Raisch, erklärt: „Wir sind überzeugt, dass wir unserer Kunden zu sehr geringen Kosten das bestmögliche Ergebnis präsentieren können. Deshalb gibt es die pareton-Steuererklärung auch mit Geld-zurück-Garantie.“ Pareton-Kunden gehen bei der Erstellung der Steuererklärung kein Risiko ein. Das schwäbische Startup erstattet allen Kunden, die mit einer anderen Steuererklärungs-Software mehr Geld zurückerhalten oder weniger nachzahlen müssten, das komplette Honorar zurück.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben
Nicht jeder Steuerzahler unterliegt der Pflichtveranlagung und ist verpflichtet seine Steuererklärung abzugeben. Im Einkommensgesetz ist festgelegt wer der Pflichtveranlagung unterliegt und wer nicht:
Eine Verpflichtung besteht für alle Steuerzahler ab einem Einkommen im Jahr von:
– 16.260 € für Ehepaare und
– 8.130 € für Singles
Ist man ausschließlich Arbeitnehmer, muss eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie über den o.g. Grenzen liegen und eine der folgenden Kriterien erfüllen:
– Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat die Steuerklasse III oder V
– Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat einen Freibetrag eingetragen
– Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat Lohnersatzleistungen erhalten
– Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat außerordentliche Einkünfte (z.B. Abfindung)
– Sie geschieden wurden und ihr ehemaliger Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
– Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben, der nicht pauschal versteuert wurde
Auch wer nicht der Pflichtveranlagung unterliegt, kann über die Steuererklärung zu viel entrichtet Lohnsteuer zurückholen. pareton bietet seinen Kunden einen kostenlosen Online-Quickcheck an. Dieser ermittelt mit 5 Angaben eine mögliche Steuerrückerstattung. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich eine Abgabe der Steuererklärung lohnt, wenn z.B.:
– die Werbungskosten wie Fahrtkosten, Berufskleidung, Fachliteratur, Beiträge Gewerkschaft den Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen
– die Sonderausgaben wie Spenden, Ausbildungskosten, Haushaltsnahe Dienstleistungen die Pauschale von 36 Euro übersteigen
– es Außergewöhnliche Belastungen gibt, wie z.B. Ausbildung der Kinder, Krankheitskosten, Scheidung, Pflegekosten der Eltern.
Bis wann muss man seine Steuererklärung abgeben
Die Steuererklärung 2013 muss eigentlich bis zum 31.Mai 2014 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Da der 31. Mai 2014 ein Samstag ist, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2014. Mit einer Fristverlängerung (Antrag) kann der Termin bis zum 30.9.2014 verlängert werden. Wer zu spät kommt, kann vom Finanzamt mit einem Zwangsgeld von 150 bis 500 Euro belegt werden. Überlassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.
Unterliegen ein Steuerpflichtiger nicht der Pflichtveranlagung kann er für die letzte 4 Jahre eine freiwillige Steuererklärung einreichen. In 2014 als für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2013. Für die rechtzeitige Abgabe ist dabei das Eingangsdatum beim Finanzamt. Mit pareton ist das kein Problem, da die Steuererklärung mittels der Elsterschnittstelle online abgegeben wird.