Viele Fragen zum Genehmigungsverfahren für den Fehmarnbelt-Tunnel
Sind die dänischen Antragsunterlagen tragfähig? Fehmarn – Am Wochenanfang reichte die Femern A/S ohne viel Aufsehen ihre überarbeiteten Planunterlagen für die Genehmigung der festen Fehmarnbeltquerung in Kiel ein. Die erste Version der Antragsunterlagen vom 18. Oktober 2013 hatte die Planfeststellungsbehörde sehr schnell als nicht ausreichend zurückgewiesen. Nun hat Femern A/S immerhin ein halbes Jahr gebraucht, die Unterlagen aus ihrer Sicht prüffähig zu machen. Wie man dazu von einem deutschen Berater der Femern A/S hörte, hat man nur geringe Nachbesserungen bei den Dokumenten vorgenommen.
Wer wie das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. die Erstversion der Antragsunterlagen gelesen hat, kann sich über diese Vorgehensweise der Femern A/S nur wundern. „Die Antragsunterlagen gleichen einem Schweizer Käse – viele große Löcher und wenig Substanz“, so die Feststellung von Hendrick Kerlen, Vorsitzender des Aktionsbündnisses. „Falls die Femern A/S diese Löcher nicht inzwischen geschlossen hat, dürfte sie erhebliche Probleme im Planfeststellungsverfahren bekommen. Eine Baugenehmigung im nächsten Jahr bliebe damit illusorisch,“ fügt er hinzu. Es bleiben also noch viele offene Fragen, die im Genehmigungsverfahren behandelt werden müssen. Wichtig dabei ist das Recht aller Bürger, sich im Verfahren zu den Planungen für den Absenktunnel und den Einschätzungen über dessen Umweltauswirkungen zu äußern. So wie dies die Bevölkerung Ostholsteins schon beim Raumordnungsverfahren für die Schienen-Hinterlandanbindung vor einem Jahr mit großem Engagement tat. Das Aktionsbündnis veranstaltet am Freitag, dem 28. März im „Gasthof Meetz“ in Bannesdorf/Fehmarn um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren. Hauptsächlich wird der Verein dabei Hinweise dazu geben, wie persönliche Einwendungen zum Projekt auf den Weg gebracht werden können, und auf worauf es dabei ankommt. Ferner werden die Referenten einen Ausblick darauf geben, welche weiteren institutionellen Hürden die feste Fehmarnbeltquerung noch bis zu ihrer Baudurchführung zu nehmen hat.