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Politik & Wirtschaft

Petitionsausschuss teilt Bedenken an der GEMA-Vermutung

Zum wiederholten Male wurde eine Petition [1] zur GEMA-Vermutung vor dem Petitionsausschuss behandelt, der in seiner abschliessenden Stellungnahme [2] erstmalig die von der GEMA angewandte Vermutung beleuchtet und dem Festhalten der Bundesregierung an der bisherigen Praxis widerspricht. Die kritische Betrachtung der umgekehrten Beweislast in der GEMA-Vermutung wird jetzt dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium vorgelegt.

Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei und Kandidat der PIRATEN für das Europaparlament, begrüsst die Stellungnahme:

»Wir hoffen, dass die dringend nötige Reform des Urheberwahrnehmungsgesetzes jetzt endlich in Angriff genommen wird. Die GEMA-Vermutung ist ein Relikt des monopolistischen Kulturgütermarktes des letzten Jahrhunderts. Der digitale Wandel hat Vertriebs- und Produktionsmittel demokratisiert und auch der Petitionsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Musikmarkt in einem radikalen Umbruch befindet. Immer häufiger verzichten Urheber für ihre Rechtewahrnehmung auf die Dienste der GEMA zu Gunsten alternativer Lizenzmodelle wie z.B. Creative Commons, die bis heute von der GEMA nicht akzeptiert werden.
Darüber hinaus entstehen neue Verwertungsgesellschaften, die sich genau diesen häufig im Netz verwendeten Lizenzen zuwenden und daher die grundsätzliche Legitimation der beweisumkehrenden GEMA-Vermutung in Frage stellen. Die GEMA-Vermutung führt zu einer ungerechtfertigten finanziellen Belastung von Musiknutzern wie Konzertveranstaltern, Musikclubs, Internetdiensten und Produzenten, die nicht die GEMA-Forderung nach lückenloser Dokumentation privater Angaben von Urhebern genutzter Werke erfüllen können. Meist zahlen die Musiknutzer stillschweigend diese ungerechtfertigten Beträge. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses lässt jetzt endlich auf eine gesetzliche Korrektur der GEMA-Vermutung hoffen. Zeit wäre es, denn die GEMA verschleppt den digitalen Wandel in Deutschland, anstatt den realen Bedingungen angemessene Nutzungsmodelle zur Seite zu stellen.«

Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten e.V. ergänzt: »Wir werden seit Jahren von der GEMA verklagt, weil wir Musik von Urhebern veröffentlichen, die unter einem Pseudonym Werke veröffentlichen. Da sie der GEMA ihre Namen nicht nennen wollen, wurden wir aufgrund der GEMA-Vermutung bereits zur Zahlung von Lizenzgebühren verurteilt. Diese Gelder kommen natürlich nie bei den Urhebern an, da sie nicht Mitglieder der GEMA sind. Diese Beschlussempfehlung wirkt sich hoffentlich für uns positiv auf die noch ausstehenden Verhandlungen aus.«

Der Musikpiraten e.V. befindet sich seit mehreren Jahren in rechtlicher Auseinandersetzung mit der GEMA. Auf dem vom Verein veröffentlichten „Free! Music! Sampler“ [3] befinden sich immer wieder Titel von Urhebern, die von ihrem Recht Gebrauch machen, Werke pseudonym zu veröffentlichen. Mit Verweis auf die GEMA-Vermutung wurden die Musikpiraten 2013 erstmal zur Zahlung von Lizenzgebühren an die GEMA verurteilt [4].
Quellen:
[1] Petition im Original:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_28/Petition_35441.html
[2] Beschlussempfehlung Petitions-Ausschuss:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/content/beschlussempfehlung_zur_epetition_aufhebung_der_sogenannten_gema-vermutung-3018
[3] http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/free-music-contest-2013
[4] PM-Musikpiraten:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/pressemitteilung/2013/09/06/gema_vs_musikpiraten_berufung_abgewiesen_musikpiraten_m%C3%BCssen_zahlen_upda