POL-SH: Schießbetrieb unterbrochen wegen einer Segelyacht
Kiel (ots) – Hohwacht – Der Skipper einer Segelyacht störte gestern den Schießbetrieb auf den Truppenübungsplätzen Putlos und Todendorf in den Kreisen Ostholstein und Plön. Ein Skipper war mit seiner Segelyacht verbotenerweise in den erweiterten Warnbereich eingefahren, worauf der Schießbetrieb auf den Übungsplätzen eingestellt werden musste. Nach einer mehrjährigen Seereise war der von Fehmarn stammende, 54-jährige Skipper mit seiner Segelyacht auf dem Weg von Hamburg nach Fehmarn. Als er von der Kieler Außenförde seinen Kurs in Richtung der Sonneninsel Fehmarn absetzte, übersah er, dass die den Schießbetrieb anzeigenden Warntürme das Einlaufen in den Seebereich nicht erlaubten. Die Versuche den Skipper über UKW-Seefunk anzusprechen, um ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen blieben erfolglos. Die Bundeswehr musste aus Sicherheitsgründen das Übungsschießen einstellen und wandte sich an die Wasserschutzpolizei in Heiligenhafen. Von dort wurde das Streifenboot „WARDER“ besetzt und die Position des Seglers in der Kieler Bucht angelaufen. Der Skipper wurde von der Beamtin auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht und gebührenpflichtig verwarnt. Anschließend verließ der Segler auf direktem Kurs das Warngebiet. Durch die Erweiterung des Warnbereiches in der Kieler Bucht kommt es seit dem letzten Jahr vermehrt zu Störungen des Schießbetriebes. Sieht der Verordnungsgeber für einen derartigen Verstoß auch nur ein zweistelliges Bußgeld vor, bewegen sich die zivilrechtlichen Ansprüche der Bundeswehr für den Ausfall der Nutzungszeiten der Übungsplätze im fünfstelligen Bereich. Daher appelliert die Wasserschutzpolizei dringend an die Wassersportler sich über die Schießzeiten zu informieren und die erweiterten Grenzen der Warngebiete in der Kieler Bucht zu beachten.
Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Aufgrund der speziellen geographischen Lage des Landes Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee ist das Aufgabengebiet der Wasserschutzpolizei besonders vielfältig. Neben den polizeitypischen Aufgaben, wie Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ist die Wasserschutzpolizei für die Sicherstellung des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs zuständig. Insbesondere der Umweltschutz, die Gefahrenabwehr für die Gewässer, die Überwachung der Einhaltung von nationalen, supranationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Meere und die Überwachung der Sicherheit der Berufs- und Sportschifffahrt gehören zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei. Zentrale Aufgaben bestehen darüber hinaus in der Fischereiaufsicht im schleswig-holsteinischen Küstenmeer, Ermittlungseinsätzen bei Schiffsunfällen, der Gewährleistung der Hafensicherheit in Bezug auf den Umschlag gefährlicher Güter und in der polizeilichen Begleitung maritimer Sportveranstaltungen wie der Kieler- und der Travemünder Woche mit ihren zahlreichen Segelwettkämpfen. Aber auch die Terrorabwehr in den Häfen Schleswig-Holsteins stellt ein wesentliches wasserschutzpolizeiliches Aufgabenfeld dar – die WSP ist kompetenter Ansprechpartner auf den Wasserstraßen Schleswig-Holsteins. Weitere Informationen zur Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.polizei.schleswig-holstein.de