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Politik & Wirtschaft

Aktionsbündnis reicht Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Dänemark ein

Baugenehmigung für den Fehmarnbelt-Tunnel durch Gesetz ist unzulässig – Fehmarn – Mit Anwaltsschreiben vom 12. Mai 2014 hat das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Das Aktionsbündnis hält das Vorgehen des Königreichs Dänemark bei der völkerrechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung („Espoo-Verfahren“) für die Genehmigung der dänischen Tunnelhälfte für unvereinbar mit europäischem Recht. Die vom Aktionsbündnis aufgeworfenen Fragen sind auch von Bedeutung für das soeben angelaufene Planfeststellungsverfahren für die deutsche Tunnelhälfte.

Im Einzelnen stellt das Aktionsbündnis dazu fest:

Erstens, der vom Projekt betroffenen deutschen Bevölkerung seitens Dänemarks gewährte Form der Beteiligung verstieß gegen den Rechtsgrundsatz der Gleichwertigkeit. Im sogenannten Anhörungsverfahren lagen der deutschen Öffentlichkeit zu ihrer Beurteilung der Projektauswirkungen auf Deutsch lediglich 62 Seiten Planunterlagen sowie ein weiterer englischer Umweltbericht von 366 Seiten vor. Die dänische Bevölkerung erhielt demgegenüber eine Umweltverträglichkeitsstudie von etwa 1.600 Seiten auf Dänisch. Letztere beruhte auf etwa 9.000 Seiten Hintergrundgutachten in dänischer Sprache. Das Aktionsbündnis hält zunächst die für die deutschen Betroffenen aufgerichtete Sprachbarriere und ferner die völlig unzureichenden Gesamtunterlagen für unvereinbar mit den Anforderungen der Espoo-Konvention, das von einer Gleichwertigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt-Ursprungsland (hier: Dänemark) und dem betroffenen Ausland (hier: Deutschland) ausgeht.

Zweitens, hat Dänemark die deutsche betroffene Öffentlichkeit nur zu den Umweltauswirkungen der dänischen Hälfte des Tunnels auf die deutsche Seite des Belts angehört. Die Wahl eines solchen absurden Beteiligungsgegenstands hält das Aktionsbündnis für unvereinbar mit dem Espoo-Vertrag.

Drittens, will Dänemark schließlich „seine“ Tunnelhälfte durch Gesetz genehmigen. Dies darf es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aber nur, wenn es im Gesetzgebungsverfahren die Verfahrensanforderungen der europäischen UVP-Richtlinie einhält, was aber es eben nicht getan hat. Deshalb wird eine etwaige Baugenehmigung, die Dänemark für seine Tunnelhälfte durch Gesetz erteilen will, von vornherein rechtswidrig sein. Das Aktionsbündnis hat darüber hinaus die Kommission darauf hingewiesen, dass im Anwendungsbereich der Espoo-Konvention die Erteilung einer Baugenehmigung durch parlamentarischen Gesetzgebungsakt überhaupt nicht zulässig ist.

Das Aktionsbündnis hat deswegen die Europäische Kommission aufgefordert, auf das Königreich Dänemark einzuwirken, das Baugenehmigungsverfahren für den Belt-Tunnel unter voller Wahrung der verfahrensmäßigen Rechte der betroffenen Öffentlichkeit durchzuführen. Hierbei ist die Öffentlichkeit auf beiden Seiten des Fehmarnbelts zu den Umweltauswirkungen des gesamten Tunnels unter Wahrung einer gleichwertigen, fairen Beteiligungsmöglichkeit anzuhören.

Solange dies nicht geschieht, hängen nach Meinung des Aktionsbündnisses sowohl das geplante dänische Baugesetz als auch der deutsche Planfeststellungsbeschluss rechtlich in der Luft.

Weder die deutschen noch die dänischen Stellen waren für die Argumente das Aktionsbündnisses bisher ansprechbar.

Der vollständige Beschwerdetext kann im Internet eingesehen werden unter

www. beltquerung.info und www.wmecklenburg.de/fehmarnbelt.html.