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Umwelt & Sport

Energieeffizienzgesetz gescheitert. „Energiedienstleistungsgesetz“ ist zahnloser Kompromiss

Berlin (ots) – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Bundesregierung vorgeworfen, mit dem Scheitern des Energieeffizienzgesetzes große Potentiale zum Energiesparen und für den Klimaschutz vertan zu haben. Der zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium vereinbarte und jetzt vorgelegte Entwurf eines „Energiedienstleistungsgesetzes“ diene lediglich der Minimalumsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Verbindliche Ziele und wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – wie sie im ursprünglich von der Bundesregierung geplanten Energieeffizienzgesetz vorgesehen waren – enthalte das „Energiedienstleistungsgesetz“ nicht mehr.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Wir kreiden das Scheitern des Energieeffizienzgesetzes vor allem Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle an. Ein wirksames Gesetz zum Energiesparen wäre nicht nur ein starker Innovationsmotor für die Wirtschaft gewesen, es wäre auch ein wichtiger Beitrag für den nationalen und internationalen Klimaschutz. Die Bundesregierung hat leider vor den Stromkonzernen kapituliert. Diese wollen mit Laufzeitverlängerungen für alte Atomkraftwerke und mit neugebauten Kohlekraftwerken ihre Gewinne weiter steigern. Sie haben keinerlei Interesse, weniger Strom zu verkaufen.“

Ein wirksames Energieeffizienzgesetz hätte dafür sorgen können, jährlich mehr als zwei Prozent Gas, Strom, Fernwärme und andere Energieträger einzusparen. Dem durchschnittlichen Privathaushalt hätte eine Steigerung der Energieeffizienz um zwei Prozent im Jahr bis 2020 Kosten von etwa 2000 Euro erspart. Für die gesamte deutsche Wirtschaft wären die Energiekosten bis 2020 um rund 80 Milliarden Euro geringer ausgefallen. Vor allem aber hätte dies die Schonung des Klimas um mehr als eine Milliarde Tonnen CO2 bis 2020 und rund 600000 zusätzliche Arbeitsplätze bedeutet. Auch die Abhängigkeit von Energieimporten wäre massiv gesunken.

Der Wirtschaft fehlten nun Anreize, stärker in Energiespartechniken und Energieeffizienz zu investieren. Auch die vorgesehene Information der Verbraucher über Angebote zur Energieberatung in Wohnsitznähe sei wenig hilfreich. Der Markt für energieeffiziente Produkte werde nur dann deutlich wachsen, wenn es ambitionierte Einsparziele und konkrete Fördermaßnahmen zum Ersatz Strom fressender Elektrogeräte gebe. Nichts davon finde sich in dem vorliegenden Entwurf zum Energiedienstleistungsgesetz.

Hubert Weiger: „Nur ein sinkender Stromverbrauch trägt zum Schutz des Klimas bei. Um beim Klimaschutz glaubwürdig zu bleiben, muss die Bundesregierung jetzt dringend ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, das eindeutig festlegt, wie hoch die CO2-Minderung ist, die mit mehr Energieeffizienz erreicht werden soll. Wirtschaft, Kommunen und Haushalte brauchen konkrete Zielvorgaben. Ein wirksames Klimaschutzgesetz muss deutliche Anreize zur Effizienzsteigerung geben.“

Um Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen zu helfen, verlangte der BUND die Einrichtung eines Energieeffizienzfonds mit einem Volumen von drei Milliarden Euro. Damit ließen sich stromfressende Straßenlaternen ersetzen, Vor-Ort-Energieberatungen für Mieter anbieten, Handwerker schulen und finanzschwache Haushalte mit Zuschüssen beim Austausch alter Elektrogeräte unterstützen.

Das BUND-Konzept für ein wirksames Energieeffizienzgesetz finden Sie im Internet unter http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikati onen/klima/20090211_klima_energieeffizienzgesetz_klimafakten.pdf