Unterhalt – wie lange ? Informationen im Klartext zu Themen wie „Verwirkung, Herabsetzung und Befristung“ von Unterhaltsansprüchen
Was verbirgt sich hinter diesen und anderen Fachbegriffen?
-Muß ein(e) Unterhaltszahler(in) den festgeleg-ten Betrag für immer und ewig überweisen?
-Was ist wenn die/der Unterhaltsempfänger(in) ihr/sein Recht gewisse Zeit nicht geltend macht?
-Was ist, wenn sich das Einkommen ändert?Mit der Abänderungsklage zum Beispiel können Urteile, Prozessvergleiche, Titel des vereinfach-ten Verfahrens und vollstreckbare Urkunden (auch Jugendamtsurkunden) geändert werden.
Seit der Änderung des Unterhaltsrechts hat diese Möglichkeit sowohl für Unterhaltsem-pfänger als auch Unterhaltszahler neue Dimen-sionen bekommen.
Fachanwalt Jörn Vinnen gibt Hinweise und Tipps im Klartext auf Fragen die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen beim Info-Treff des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht.
Verwirkung, Herabsetzung und Befristung von Unterhaltsansprüchen
Wann? Montag, 19.04.2010, 19:30 Uhr
Wo? Restaurant Eckhardt, Paul-Nevermann-Platz 4 , Bahnhof Altona/Ostseite, Ecke Präs.-Krahn-Str./ Große Bergstr.)
Referent: Jörn Vinnen, Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg, ISUV-Mitglied und Kontaktanwalt
Veranstalter: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.)
Weitere Informationen gibt es bei Richard Bosse unter der Tel. 04101/216774 oder im Internet unter www.isuv.de