Novelle des Landesnaturschutzgesetzes – IHK Schleswig-Holstein sieht wenig Spielraum
Mit Schreiben an Energiewendeminister Dr. Robert Habeck und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die IHK Schleswig-Holstein deutlich gemacht, dass sie eine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes für nicht erforderlich hält. Durch die Föderalismusreform seien die rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes für alle Bundesländer weitgehend verbindlich. Nach Einschätzung von IHK-Präsidentin Friederike C. Kühn gebe es für abweichende Regelungen auf Landesebene wenig Spielraum und schon gar keine Notwendigkeit: „Die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagene Erweiterung der Vorratsflächen für den Naturschutz, die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes und die Ausweitung des Biotopschutzes führt nur zu mehr Bürokratie und Ordnungsrecht, bringt aber in der Sache wenig. Der Schutz der biologischen Vielfalt kann nur gelingen, wenn alle Naturnutzer wie Bürger, Landwirtschaft und gewerbliche Wirtschaft sorgsam mit Natur und Landschaft umgehen.“ Regierungsfraktionen und Landesregierung sollten daher das Vorhaben noch einmal überdenken und von einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes absehen, so Kühn abschließend.