Ausbau der Autobahn A 7: Planfeststellung für zweiten Abschnitt eingeleitet
Kiel/BadBramstedt/Kaltenkirchen. Für einen zweiten Abschnitt zum sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 7 wurde jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für den Bereich zwischen den Anschlussstellen Bad Bramstedt und Kaltenkirchen liegen ab sofort bis einschließlich 19. Mai 2010 in den betroffenen Gemeinden die Planunterlagen zur Einsichtnahme öffentlich aus. Verkehrsminister Jost de Jager sagte dazu gestern (19. April) in Kiel: „Die Autobahn A 7 ist die wichtigste Nord-Süd-Verbindung zwischen den skandinavischen Ländern und Mitteleuropa. Mit dem sechsstreifigen Ausbau auf schleswig-holsteinischem und achtstreifigen Ausbau auf Hamburger Gebiet soll die Leistungsfähigkeit und Attraktivität trotz der wachsenden Verkehrsmengen erhalten werden.“
Die Ausbaulänge des Streckenabschnittes Bad Bramstedt – Kaltenkirchen beträgt
6,7 Kilometer. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei rund 27 Millionen Euro. Für den Bereich Autobahndreieck Bordesholm – Anschlussstelle Neumünster-Nord läuft bereits das Planfeststellungsverfahren. Die Einleitung weiterer Verfahren für die übrigen Abschnitte auf der Strecke zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze Schleswig-Holstein / Hamburg soll in Kürze erfolgen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen bis Ende 2011 für alle sechs Abschnitte der A 7 in Schleswig-Holstein die Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.
Der sechsstreifige Ausbau auf schleswig-holsteinischem Gebiet wird von der DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH geplant. Um den Ausbau zügig umsetzen zu können, haben sich Bundesverkehrsministerium, DEGES sowie die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zur Finanzierung für eine Öffentlich-Private- Partnerschaft (ÖPP) ausgesprochen. Die Erweiterung der A 7 ist in Form des so genannten A-Modells (Betreibermodell für den Autobahnausbau) vorgesehen. Dabei werden der Ausbau des fünften und sechsten Fahrstreifens sowie Erhaltung und Betrieb aller Fahrstreifen von einem privaten Konzessionsnehmer übernommen und finanziert. Als Gegenleistung wird das Gebührenaufkommen aus der kilometerbezogenen Autobahnmaut für schwere LKW für den betreffenden Abschnitt an den privaten Betreiber weitergeleitet.