Konzept „Lübeck 2030“ muss überarbeitet werden
Nach Ansicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion muss das Konzept Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: „Lübeck 2030“ dringend überarbeitet werden. „In der jetzt vorliegenden Form können wir dem Konzept „Lübeck 2030“ nicht zustimmen“, erklärte Christopher Lötsch, Vorsitzender des Bauausschusses.
Generell bezeichnete Lösch es als notwendig, dass die Stadt Ziele für ihre Entwicklung bis 2030 festsetze. „Es ist wichtig, dass wir uns im Klaren sind, wie und wo die Hansestadt wachsen soll. Dazu müssen wir den tatsächlichen Bedarf ermitteln. Die von der Verwaltung vorgelegten Zahlen bilden leider nicht die komplette Realität ab.“ Die aktuelle Nachfrage zeige, dass der im Konzept ausgewiesene Bedarf zu niedrig sei. Außerdem werde nicht nach Einfamiliehäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Stadthäuser unterteilt. Einen Bedarf an Wohnungen in Mehrfamiliehäusern sehe die Verwaltung überhaupt nicht.
Auch einen generellen Ausschluss bestimmter Flächen lehnte das CDU-Bürgerschaftsmitglied ab. „Wir können heute noch nicht sagen, was nach 2030 geschehen wird. Daher kommt für mich ein genereller Ausschluss bestimmter Flächen nicht in Frage. Ansonsten nähmen wir uns eine Chance für die Zukunft.“ Wichtiger sei es, dass die von der Verwaltung für die Bebauung vorgesehenen Flächen auch wirklich zu Verfügung stünden. „Ich sehe nicht bei allen Flächen, die im Konzept in der ersten Kategorie stehen, eine zeitnahe Verfügbarkeit gegeben. Im Konzept befinden sich Grundstücke, die aus Sicht der Verwaltung bebaubar sind, ohne dass die Eigentümer verkaufsbereit sei bzw. die jetzige Nutzung aufgegeben werden soll“, so Lötsch. Die Kategorie 1 beinhaltet laut Vorlage die Flächen, die als Wohnbauflächen und Gewerbeflächen bis 2030 umzusetzen sind.