Werbeanlagensatzung: Betroffene beteiligen
„Wir müssen „Wildwuchs“ an Werbeschildern in der historischen Altstadt, unserem Weltkulturerbe vermeiden“, erklärte Dr. Burkhard Eymer, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses der Hansestadt. In der letzten Ausschusssitzung stellte die Verwaltung eine entsprechende Webeanlagensatzung für die Altstädte von Lübeck und Travemünde vor. Darin wird geregelt wie zukünftig Werbung an den Fassaden der Gebäude aussehen soll. „Ich bin froh, dass viele Ladeninhaber bereits jetzt schon sehr zurückhaltend mit Außenwebung umgehen. Dennoch gibt es überall einige schwarze Schafe“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Der CDU sei es wichtig, dass es zu keiner Überreglementierung komme. Solch eine Regelung müsse in breiter Übereinstimmung mit den Gewerbetreibenden gefunden werden. Daher sei die Beteiligung der Betroffenen vor der Aufstellung einer solchen Satzung unbedingt notwendig.
„Fraglich bleibt für die CDU, ob ein- und dieselben Regelungen für Lübeck und Travemünde gelten sollten“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU und Travemünder Bürgerschaftaftsmitglied Ulrich Krause. Die Baustrukturen der historischen Bebauung unterschieden sich ein wenig. Daher müsse man abwarten, wie sich die Regelungen auch im Praxistest behaupten. „Wir werden weiter darauf drängen, dass die Verwaltung die Regelungen in enger Absprache mit den Betroffenen umsetzt. Ausnahmen sollten dabei möglich sein“, so Krause. Interessant sei nach Ansicht des Rechtsanwaltes auch der Gedanke eines unabhängigen Gremiums aus Denkmalpflegern, Architekten, Mitarbeitern der Verwaltung und Gewerbetreibenden, das in Streitfragen schlichten könnte.