CDA für Karenzzeit für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder
„Eine Karenzzeit von zwei Jahren für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder ist mindestens angemessen. Wer in einer Regierungstätigkeit war, kann nicht gleich darauf bei jenen arbeiten, mit denen er zuvor dienstlich in Kontakt stand“, so der CDA-Landesvorsitzende Werner Kalinka. Er erinnerte daran, dass die CDA Schleswig-Holstein bereits 2012 für solche Fälle eine Sperrzeit – von drei Jahren – vorgeschlagen habe.Die CDA Schleswig-Holstein in ihrem Papier „Schleswig-Holstein weiterdenken“: „Politisches Handeln bedarf der Transparenz, weil dies sonst zu Lasten der Glaubwürdigkeit geht. Möglichen Interessenskollisionen ist zu begegnen. Nach einer Tätigkeit in Regierung oder Parlament sollte für einen Zeitraum von drei Jahren in allen Bereichen eine Tätigkeit untersagt sein, zu denen zuvor Arbeitskontakte bestanden.“
Kalinka: „Der Breitner-Vorgang ist doch unglaublich. Obwohl Minister, verhandelte er über seinen neuen Job mit dem Unternehmen einer Branche, für die er als Minister zuständig war. Und dies inmitten seiner Amtstätigkeit, nicht erst nach dem Ausscheiden. Und dies offenbar ohne Wissen seines „Dienstherrn“, also dem Ministerpräsidenten.“