Abschiebehafteinrichtung Rendsburg wird zum 1. November geschlossen
Die Abschiebhafteinrichtung (AHE) in Rendsburg wird zum 1. November 2014 geschlossen. Diesen Beschluss der Landesregierung hat Justizstaatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer am 1. Oktober2014 im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erläutert. Etwaige schleswig-holsteinische Abschiebehaftfälle sollen ab November in vorhandene Einrichtungen anderer Bundesländer (aktuell Brandenburg und Berlin) untergebracht werden. Sollte es – wovon derzeit nicht auszugehen ist – zu einer stark steigenden Zahl von schleswig-holsteinischen Abschiebehaftfällen kommen, behält sich die Landeregierung die Wiederinbetriebnahme der AHE Rendsburg vor. „Wir setzen mit diesem Schritt einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrags um und beenden zudem die zuletzt hohe Belastung des Personals in der Abschiebehafteinrichtung“, betonte Schmidt-Elsaeßer.
Eine abschließende Entscheidung über die endgültige Schließung der Abschiebehafteinrichtung Rendsburg kann erst erfolgen, wenn:
• die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen klar sind und/oder
• eine länderübergreifende (gemeinsame) Einrichtung vorhanden ist.