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Surfprotokolle des Bundes: Europäischer Gerichtshof soll Klärung bringen

Im Streitfall zwischen dem Piraten Patrick Breyer und der Bundesrepublik Deutschland um die Erstellung von Surfprotokollen auf Informationsportalen des Bundes vor dem Bundesgerichtshof soll jetzt der Europäische Gerichtshof Klärung bringen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in seinem Urteil [1]. Dazu erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei und Abgeordneter der Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag: »Der Europäische Gerichtshof erhält nun Gelegenheit, sein wegweisendes Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten weiterzuentwickeln und die flächendeckende Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung ebenfalls als völlig unverhältnismäßiges Mittel europaweit zu verwerfen.

So kann Europa der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

Zu den Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs erklärt Breyer weiter:

»Mir ist unerklärlich, warum der Bundesgerichtshof die falsche Behauptung des Bundesinnenministeriums für ›maßgeblich‹ hält, eine anlasslose und flächendeckende Vorratsspeicherung unserer IP-Adressen sei zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Telemedien erforderlich. Die Bundesregierung selbst beweist das Gegenteil: Viele ihrer Internetangebote werden genauso sicher ohne verdachtslose Surfprotokollierung angeboten, etwa die Internetportale des Bundesjustizministeriums, des Bundesfinanzministeriums, des Bundesdatenschutzbeauftragten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch der vom Landgericht beauftragte Gerichtsgutachter für Informationssicherheit von der TU Dresden hat bestätigt, dass sichere und funktionsfähige Internetportale selbstverständlich ohne personenbezogene Surfprotokollierung angeboten werden können.«

Quellen:

[1] Entscheidung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=69184&pos=0&anz=152>

Weiteres Hintergrundmaterial zur Klage:

Überblicksartikel von Patrick Breyer zu seiner Klage:

Bundesgerichtshof entscheidet über Schutz von Internetnutzern vor Tracking

Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten:

Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten

Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
http://www.daten-speicherung.de/wp-content/uploads/Breyer-Personenbezug-IP-Adressen.pdf

Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie:
https://www.sit.fraunhofer.de/fileadmin/dokumente/studien_und_technical_reports/Web_Tracking_Report_2014.pdf

Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/748/79/lang,de/