Piratenpartei: Stellenwert der freien Information
Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen steht Hartz-IV-Empfängern kein Geld für die Anschaffung eines Computers zu [1]. Die Begründung lautet, dass ein solches Gerät nicht für eine geordnete Haushaltsführung benötigt würde, da für die Beschaffung von Informationen Fernseher und Radio ausreichend seien. Nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland müssen Computer als wichtige und unabhängige Informationsquelle anerkannt werden.»Das vom Gericht vorgebrachte Argument der Informationsbeschaffung durch Fernseher und Radio ist keinesfalls gerechtfertigt. Das Internet bietet vielfältige Möglichkeiten des einfachen Zugriffs auf unterschiedliche Informationen, unabhängig vom Programm und den Sendezeiten des Rundfunks. Außerdem gewährleistet es den Zugang zu unabhängigen Quellen, die nicht durch die Politik kontrolliert werden. Die Absetzung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender und die Ernennung Ulrich Wilhelms zum Intendanten des Bayerischen Rundfunks zeigen, wie weit der diesbezügliche Einfluss bereits fortgeschritten ist«, kritisiert Arndt Heuvel, Vorstandsmitglied der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen, das Urteil. »Hartz-IV-Empfängern sollte die Wahlfreiheit gelassen werden, sich für einen Fernseher oder einen Computer zu entscheiden. Die Kosten sind in etwa gleich.«
»Dieses Urteil ist außerdem nicht zeitgemäß. Gerade Hartz-IV-Empfängern wird eine mögliche Rückkehr in den Arbeitsmarkt hierdurch enorm erschwert. Stellenanzeigen von Firmen werden fast ausschließlich online veröffentlicht, auch die Bundesagentur für Arbeit setzt mittlerweile ein Online-Portal für Arbeitssuchende ein. Zudem werden viele Bewerbungsverfahren online abgewickelt und eine E-Mailadresse und die damit verbundene Erreichbarkeit werden oft vorausgesetzt«, so Heuvel weiter.
Das Urteil des Landessozialgerichtes bezieht sich auf eine Erstattung der Prozesskostenhilfe, die vom Land abgelehnt wurde. Nach Ansicht des Gerichts hat die Klage auf die Bewilligung der Kostenübernahme für einen Computer keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht Detmold wird demnächst über die Klage entscheiden.