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Politik & Wirtschaft

Expertenanhörung stützt SPD-Vorhaben zur Regelsatzbemessung

Zu der am Montag durchgeführten Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Antrag der SPD zu notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze erklärt die Lübecker Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm (SPD):

„Bundesarbeitsministerin von der Leyen muss endlich handeln. Das ergab die Anhörung von Sachverständigen zu den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Neufestsetzung der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Der Zeitrahmen bis Ende des Jahres ist vom Bundesverfassungsgericht sehr knapp bemessen. Deshalb darf keine Zeit durch Tatenlosigkeit verschenkt werden. Der Verweis der Ministerin auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), deren Ergebnisse erst im Herbst vorliegen sollen, ist völlig inakzeptabel. Schon jetzt müssen die Pflöcke für eine verfassungskonforme Auswertung der EVS als Grundlage für die Regelsätze eingeschlagen werden.

So ist es beispielsweise von zentraler Bedeutung, welche Haushalte in der Stichprobe berücksichtigt werden, um den Grundbedarf verfassungsgerecht abzubilden. Sogenannte „Aufstocker“ und andere Sozialleistungsbezieher dürfen nicht in die Auswertung einfließen, damit ein Unterschreiten des lebensnotwendigen Bedarfs ausgeschlossen wird. Dies wurde auch von den Sachverständigen so unterstrichen. Es ist offenkundig, dass diese Entscheidung massive Auswirkungen auf die Höhe der ermittelten Ausgaben – und damit zwangsläufig auf die Höhe des festzusetzenden Regelsatzes – haben wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die rasche Einsetzung einer Sachverständigen-Kommission zur Auswertung der EVS. Diese Forderung wurde in der Anhörung als zielführend bestätigt. Gerade bei der Berechnung der Kinderregelsätze ist eine Kommission unverzichtbar. Bei den Kinderregelsätzen gab es einen breiten Konsens, auf Sachleistungen möglichst zu verzichten.

Besonders wichtig ist mir die eigenständige Berechnung von Bedarfen für Kinder. Der Präsident des „Deutschen Kinderschutzbundes“, Heinz Hilgers, teilt dabei ausdrücklich die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, dass zur Herstellung von Chancengerechtigkeit nicht nur die Regelsätze betrachtet werden dürfen, sondern das gesamte Schul- und Bildungssystem kritisch auf den Prüfstand gehört. Wer Transferleistungen gegen Investitionen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ausspielt oder gar – wie der hessische Ministerpräsident Koch – dort Kürzungen vornehmen will, zementiert die gesellschaftliche Spaltung.“