Geld stinkt nicht!?
„Mit der heute abgeschlossene Vereinbarung haben die Ländern das Menschenrecht der Flüchtlinge auf gesundheitliche Gleichbehandlung gegen kurzfristig bemessene Finanzzusagen des Bundes verkauft“, bedauert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Dass Schleswig-Holstein dieses Spiel mitmache, sei besonders enttäuschend.
Auf die Ablehnung der Novellen zum Asylbewerberleistungsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz durch die rot-grün bzw. links mitregierten Bundesländer im Bundesrat hatten Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen gehofft. Nach Verlauten haben heute die Länder BW, HE, RLP, NDS und leider auch SH ihre Zustimmung zu beiden Gesetzen zugesagt. HB hat immerhin die Zustimmung zum Freizügigkeitsgesetz verweigert.
Die vom Bund bei diesem Kuhhandel gemachte Finanzusage von 1 Milliarde Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016.
„Die vereinbarten Gesetzesverschärfungen werden hingegen über viele Jahre ihre diskriminierenden Wirkungen im Leben von Asylsuchenden und MigrantInnen entfalten.“ erklärt Martin Link.
Die AsylblG-Novelle pfeift weitgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012. Auch künftig soll gelten, dass an unbefristeten Leistungseinschränkungen und Sanktionen, entwürdigenden Sachleistungen und einer ggf. lebensgefährlichen Minimalmedizin festgehalten wird. Die Behörden können faktisch nach Belieben entscheiden, in welcher Höhe sie Leistungen kürzen. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dar.
Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeitsgesetz soll mit den Instrumenten von Wiedereinreisesperren und Kurzbefristungen des Aufenthalts zur Arbeitssuche den europäischen Gedanken eines Raums der Freiheit und des Rechts auch für grenzüberschreitend Arbeit und Zukunft Suchende konterkarieren.
Die Vereinbarung in Worten gefasst :
Verständigung zwischen Bund und Ländern
Über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen
bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
1. Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.
2. Der Bundesrat wird dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes zustimmen, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Damit ist für die Länder und Kommunen eine Kostenentlastung von ca. 31 Millionen Euro im Jahre 2015 und von jeweils ca. 43 Millionen Euro in den Folgejahren verbunden. Hinzu kommt eine Entlastung der Kommunen von ca 10 Millionen Euro bei den Impfkosten. Der erleichterte Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt führt zu weiteren erheblichen Kostenentlastungen von Ländern und Kommunen.
3. Der Bundesrat wird dem Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes-EU und weiterer Vorschriften zustimmen, damit es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Damit wird eine Entlastung besonders betroffener Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro in 2014 ermöglicht. Bei der Umsetzung des Gesetzes im Verordnungswege wird der Bund insbesondere die Abgrenzung des betroffenen Personenkreises prüfen und das Einvernehmen mit den Ländern suchen.
4. Der Bund erklärt sich bereit, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahre 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfange fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beträge wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.
5. Die Entlastung erfolgt in beiden Jahren über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer in oben genannter Höhe. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.
6. Bund und Länder sind sich einig, dass mit den vorstehenden Vereinbarungen für die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Darüber hinaus gehende Fragen werden im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Asylbewerberzahlen erörtert.
7. Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung, bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.