Politik & Wirtschaft

Tobias Koch: SPD, Grüne und SSW sollten die Mahnungen des Stabilitätsrats ernst nehmen

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, hat SPD, Grüne und SSW aufgefordert, die Mahnungen des Stabilitätsrats hinsichtlich der Einhaltung der Schuldenbremse ernst zu nehmen:

„Es war und ist wirklich schon schamlos, in welcher Art und Weise SPD, Grüne und SSW im Landtag die gerechtfertigte Kritik des Landesrechnungshofes vom Tisch wischen.
Hoffentlich nehmen sie jetzt wenigstens die Mahnungen des Stabilitätsrates zur Kenntnis“, erklärte Koch in Kiel.

Niemand habe bestritten, das die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten worden seien. Insofern seien die diesbezüglichen Feststellungen des Stabilitätsrates auch nicht überraschend. Alles andere wäre verfassungswidrig gewesen.

Als besorgniserregend sei aber das nachlassende Tempo beim Abbau des strukturellen Defizits
anzusehen: Wurde dieses in zwei Jahren unter CDU/FDP-Regierung noch um fast 500 Mio. Euro verringert, schaffe Rot-Grün-Blau in drei Jahren lediglich 200 Mio. Euro.

„Angesichts der Vorarbeit der Vorgängerregierung ist es nicht verwunderlich, dass die Schuldenbremse bislang eingehalten wird. SPD, Grüne uns SSW werden davon aber nicht ewig zehren können“, erklärte Koch in Kiel.

Beängstigend sei zudem, dass die Regierung für die weiteren Konsolidierungsschritte auf Taschenspielertricks bei der Berechnung der strukturellen Steuereinnahmen zurückgreife. Die Heraufsetzung der Neuverschuldung im Haushalt 2015 zur Deckung zusätzlicher Ausgabenwünschen sei ein weiteres Warnsignal. Außerdem stehe zu befürchten, dass der Landeshaushalt schon 2014 wieder mit einem deutlichen Minus abschließe, welches möglicherweise sogar größer ausfallen könnte, als im Haushalt veranschlagt.

„Die heutige Feststellung des Stabilitätsrats belegt die Kritik des Landesrechnungshofs: Die Landesregierung tut viel zu wenig für einen nachhaltigen Defizitabbau. SPD, Grüne und SSW dürfen das nicht länger ignorieren“, so Koch.